Thema: Prüferhaftung - und was alles ausgeschlossen wird
drmoeller_neuss Am: 12.10.2015 14:56:24 Gelesen: 11129# 7@  
@ Kontrollratjunkie [#6]

Was ist daran politisch? Ich habe nur Statistiken vorgeschlagen, wie sie im Dienstleistungsgewerbe üblich sind. Wenn es Fakten über Fehlprüfungen gäbe, würde sich die übrige Diskussion über Haftungsfragen wahrscheinlich erübrigen. (ich glaube, dass der Anteil der Fehlprüfungen im Promille-Bereich liegt).

Ansonsten fordere ich das, was ich von einem seriösen Handwerker auch erwarte, nämlich, dass er ordentliche Arbeit abliefert. Wenn er in einem Haus aus dem Mittelalter auf einen versteckten Balken trifft, kann er nichts dafür. Wenn er aber in einem modernen Bad die Toilette nicht richtig anschliesst, und ich beim ersten Benutzen das Bad flute, bin ich sauer. Was würdest Du sagen, wenn in den Geschäftsbedingungen stehen würde: "Ein versehentlich in der Stellung unzutreffend montiertes Dichtungsgummi führt nicht zu einer Haftung des Handwerkers ..."

Im übrigen sollte man Ross und Reiter nennen. Es gibt auch Prüfer, die sich bei einer Prüfzeit von zwei Wochen bereits entschuldigen.
 
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