Thema: Vorausentwertungen Deutschland
DL8AAM Am: 13.10.2015 17:49:02 Gelesen: 204564# 123@  
@ Heinz 1 [#122]

Hallo Heinz,

das ist keine Vorausentwertung, sondern ein Machinenstempel der Post (BZ 07).

Natürlich ist das vom Grundprinzip her noch immer eine Vorausentwertung!

Bei den Vorausentwertungen ist eine Maschinennummen angebeben

Eine Maschinennummer in den Absenderstempeln sollte zwar sein, ist aber auch längst nicht mehr die Regel, insbesondere bei modernen Tintenstrahlern (siehe u.a. [#116][#118]) oder bei 'umgebauten' oder zweckentfremdeten (DPAG-) Stempelgeräten (siehe u.a. Beitrag 58 in [1]) sieht das inzwischen ganz anders aus. Ob diese überhaupt (noch) zwingend notwendig wären, kann ich nicht sagen, die INFOPOST-Regeln halten sich da erst einmal zurück, es heisst dort lediglich "Zur Nutzung der Absenderstempelung ist ein Vertrag mit der Deutschen Post AG erforderlich". Die Vertragsbedingungen sind leider nicht einsehbar.

Nun zur Natur als Vorausentwertung:

Wie ich bereits ausgeführt habe, dürfen - gemäß der Postregularien - INFOPOST-Sendungen mit Briefmarken freigemacht werden. Dazu ist aber zwingend vorgeschrieben, dass die Briefmarken vor der endgültigen Einlieferung bereits vorausentwertet wurden. Wenn der Versender/Einlieferer aber keine eigene Absenderstempelgerätschaften zur Verfügung hat, kann der Auftrag zur "Voreinlieferungsentwertung" der Briefmarken ersatzweise auch an die Post selbst bzw. an den Frankierservice der DPAG "fremdvergeben" werden. In diesen Fällen wird grundsätzlich nur ein Stempelgerät des DPAG-Frankierservices eingesetzt, das kann von einem Handroll-Wellenstempel bis zu diesen "AEG/Siemens"-Maschinenstempeln mit 2D-Matrixcode gehen, im Einzelfall sieht man sogar die blauen Frankierwellen NEOPOST-Tintenstrahler des Frankierservices - aber prinzipiell nie ein normales [Maschinen-] Stempelgerät (der Sortierstrassen) in den Briefzentren (oder auch nur normale Tagesstempel), d.h. eine Entwertung im Rahmen der normalen Post- bzw. Sortierbearbeitung findet grundsätzlich nicht statt (wenn alles korrekt abläuft). Das bedeutet aber auch, dass bevor die normale postalische INFOPOST-Sendungsbehandlung beginnen kann, so die Post - in einem separaten Arbeitsgang - diese briefmarkenfrankierten INFOPOST-Sendungen (vor-)entwertet hat, d.h. die Voreinlieferungs-Vorausentwertungsanforderung ihrer INFOPOST-Regeln sind somit erfüllt. Das die endgültige Einlieferung u.U. auch sehr zeitnah, ggf. sogar vom selben DPAG-Mitarbeiter bearbeitet wird (?), mag ja sein, trotzdem sind das separat zu betrachtende Postbearbeitungs-Schritte. Diese (Voraus-)Entwertungs-Dienstleistung ("Absenderstempelung") lässt sich die Post sogar noch extra bezahlen!

Zitat DPAG "Gegen ein zusätzliches Entgelt übernehmen wir die Frankierung oder Absenderstempelung von INFOPOST." [2], d.h. auch die Post sieht darin expliziet eine Absenderstempelung! Dass für die Post die Absenderstempelung VOR der Einlieferung stattzufinden hat, sagt sie ebenfalls ganz ausdrücklich "Bei der Absenderstempelung werden die INFOPOST Sendungen mit Briefmarken frankiert und vor der Einlieferung ... entwertet.", d.h. es liegt auch für die Post somit ganz offiziell eine Vorausentwertung vor!

Briefmarkenfrankaturen auf eingelieferten INFOPOST-Sendungen sind (gelten für die DPAG gemäß ihrer Regeln) also grundsätzlich immer (als) vorausentwertet, man kann auch sagen die Post nimmt nur vorausentwertete Briefmarken-INFOPOST-Sendungen unter bzw. zu den INFOPOST-Konditionen an! D.h. [#120] = Vorausentwertung. ;-)

Das klingt zwar vielleicht alles nur nach Haarspalterei, aber ...

Beste Grüße
Thomas

[1]: http://www.philaseiten.de/thema/5436 Beitrag 58
[2]: https://www.deutschepost.de/content/dam/dpag/images/i_i/Infopost/Download/2015_02-Broschuere-Infopost-Download.pdf
 
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