Thema: Kulturgutschutzgesetz: Für den Erhalt des privaten Sammelns
Francysk Skaryna Am: 14.10.2015 15:55:54 Gelesen: 40438# 30@  
Moin,

im Gesetzentwurf ist von Aufzeichnunmgspflichten die Rede, wobei ich vielfach nicht sehe, wie diese zum Teil noch beigebracht werden sollen. Und in der Praxis ist das auch kaum handhabbar. Mit dieser Provenienz geht eine Wertgrenze von 2.500 Euro einher, bei Münzen sind es 100 Euro. Alle anderen (höheren) Wertgrenzen sehe ich erst mal als Wunschgedanken an.

Vielleicht hat jemand die Muße, sich die 110 Seiten der mündlichen Anhörung von Fachkreisen und Verbänden zur Novellierung des Kulturgutschutzes in Deutschland vom 22. April 2015 durchzulesen. [1]

Gruss

[1] http://www.bundesregierung.de/Content/DE/_Anlagen/BKM/2015/2015-09-15-kgsg-protokoll-muendliche-anhoerung.pdf?__blob=publicationFile&v=1
 
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