@ wheilmann
[#617]Hallo Wolfgang,
"platt" gesagt: gar nicht.
Der Leitfaden für den "Ortsnamen" beginnt mit:
Vorbemerkung (Leitlinie):
Ausgangspunkt für die Festlegung des Ortsnamens ist der postalische Name, der sich aus dem Stempeltext (Stempelkopf) ergibt. Dieser postalische Ortsname ist jedoch nicht immer identisch mit dem offiziellen Ortsnamen, da er sich nach ausschließlich postalischem Interesse richtet.Also im vorliegendem Fall "Kassel". Die "Postamtsnummer" wird
nicht in einen "Ortsteil" übersetzt. So wird z.B. Hamburg 70 auch nicht in Hamburg-Wandsbek übersetzt. Wenn der Ortsteil allerdings im Stempeltext
wörtlich steht, dann gehört er auch in den Ortsnamen.
Wenn man trotzdem auf einen bestimmten Ortsteil hinweisen will, der sich nicht direkt aus dem Stempeltext ergibt, kann das im Feld "Anmerkung" getan werden, wie es auch bei dem in Rede stehenden Stempel erfolgt ist. Der Ortsname selbst wurde von mir geändert. [1]
Insgesamt darf ich daher noch einmal auf den Leitfaden, Abschnitt Ortsname, hinweisen. [2]
Grüße aus dem Norden
Lothar
[1]
http://philastempel.de/stempel/zeigen/97510[2]
http://www.philastempel.de/s/leitfaden.html#Hinweise_Ort