Thema: Kulturgutschutzgesetz: Für den Erhalt des privaten Sammelns
Reinhard Fischer Am: 05.11.2015 14:32:09 Gelesen: 39642# 35@  
@ mljpk [#33]

Ich war nicht bei der Anhörung im Frühjahr dabei, sondern es gab am 30.9.2015 noch ein ergänzendes Gespräch für Vertreter des Münzen- und Briefmarkenhandels bei Dr. Winands. In diesem Gespräch gab es auch die Zusage, eine Klarstellung zu § 30 ("Mitführen von geeigneten Unterlagen bei der Einfuhr") in die Gesetzesbegründung zu schreiben.

Inzwischen ist der Gesetzentwurf nach Kabinettsbeschluss vom 4.10.2015 online:

http://www.bundesregierung.de/Content/DE/_Anlagen/BKM/2015/2015-11-04-novelle-kulturgutschutzgesetz.pdf?__blob=publicationFile&v=4

Er unterscheidet sich nur unwesentlich vom Referentenentwurf vom 14.9.2015. Insbesondere ist der § 30 unverändert geblieben. Es gibt auch keine wie immer geartete Klarstellung in der Gesetzesbegründung, der gesamte Text zu § 30 ist vollkommen unverändert.

Als Bürger ist man da schon sprachlos, wie Politik gemacht wird.

Gruß

Reinhard
 
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