Thema: Die amtliche Prüfung von Plattenfehlern - welches Amt ist zuständig ?
Richard Am: 08.11.2015 09:14:11 Gelesen: 1719# 2@  
@ lueckel2010 [#1]

Michel (Deutschland Spezial 2013) wiederum schreibt, dass zur Katalogisierung eine amtliche Bestätigung vorliegen muss.

Hallo Gerd,

die amtliche Prüfung wird noch immer im aktuellen Spezial 2015 auf Seite 8 verlangt. Welches Amt prüft denn Plattenfehler ? Und muss der Mitarbeiter des Amts ein Beamter sein oder reicht ein Angestellter eines Amts für eine amtliche Prüfung ? Leider wird das verschwiegen.

Bisher war ich der Meinung dass Michel die Prüfung des jeweils zuständigen BPP Prüfers zusammen mit dem Original verlangt. Vielleicht liest hier noch ein Prüfer mit und kann sich dazu äußern.

Schöne Grüsse, Richard
 
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