Thema: Kulturgutschutzgesetz: Für den Erhalt des privaten Sammelns
Francysk Skaryna Am: 11.11.2015 09:46:13 Gelesen: 39227# 45@  
Moin,

unterstellen wir mal für einen Moment, der BDPh glaubt die Sammler zu vertreten, die ein paar bunte Bildschen wegstecken und mit kulturrelevantem Material weit mehrheitlich nichts am Hut haben. Dann wäre diese Sichtweise vielleicht erklärbar. Aber sie wäre dennoch unklug.

Was ist denn dann mit dem APHV? Der Handel bedient ja nicht nur den kleinen Sammler, den diese Novellierung vielleicht nicht betrifft sondern er handelt ja durchaus auch mit kulturgutrelevantem Material. Schläft der Händlerverband? Die Novellierung zu ignorieren wäre für ihn sträflich nachlässig.

Insgesamt geht es ja nicht um den monetären Wert von Kunst und dem Handel wird die Ware sicher auch nicht ausgehen. Das Problem ist aber doch das - vermeintliche oder tatsächliche öffentliche (national[historische]) Interesse daran. Hier geht es in der Novellierung darum, wichtige Kulturgüter dem Zugriff des internationalen Kunsthandels zu entziehen. Ist das nichts, worüber man mal nachdenken und diskutieren sollte? Nachher ist das Geschrei groß, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist.

Gruß
 
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