Thema: Auktions Nebenkosten von 58 Prozent
waarnstadt Am: 17.11.2015 18:45:25 Gelesen: 15314# 12@  
@ inflamicha [#10]

Hallo Michael,

meine Rechnung ist schon richtig, da sich die Umsatzbesteuerung aus der Art des Auktionshauses herleitet. Hier genanntes Auktionshaus versteigert in eigenem Namen und für eigene Rechnung, deshalb werden 19 % Umsatzsteuer auf Loszuschlag und Nebenkosten fällig. Das Auktionshaus tritt sozusagen während der Auktion als Eigentümer der Lose auf. Da eine Differenzbesteuerung zwangsläufig nicht zur Anwendung kommen kann, wird der gesamte Warenwert mit 19 % besteuert.

Noch ein Wort zur Losgebühr:

Losgebühren sind im Allgemeinen dafür gedacht, um bei unverkauften Losen zumindest pauschal die Kosten für Materialaufwand (Loskarten, Mappen, Kartons, Alben vom Auktionshaus gestellt), Katalogabbildungen und Zeitaufwand der Beschreibung etc. abzudecken, die das Auktionshaus hatte. Besonders bei unverkauften limitierten Losen kommen solche Gebühren zur Anwendung.

MfG,

Torsten
 
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