Thema: (?) (139) Feld- und Militärpost aus aller Welt
xheine Am: 15.12.2008 12:04:55 Gelesen: 160098# 11@  
Hallo,

ich hoffe nicht auf Widerstand zu stßen, wenn ich mal ein paar Jahre weitergehe: 1968

Die NVA nahm nicht an der Invasion teil, war aber bestens vorbereitet und "lag in den Startlöchern."

Mit der Intervention der Armeen des Warschauer Paktes fanden die Reformversuche in der CSSR ein Ende. Die zwei NVA-Divisionen sollten aber noch bis Ende Oktober 1968 in den Konzentrierungsräumen bei Bautzen und Plauen verbleiben. Die Situation für die Soldaten entspannte sich nur unwesentlich. Allerdings wurde zum 05.08.1968 das Schreibverbot aufgehoben, so daß die Soldaten wieder persönliche Post verschicken konnten. Bis zu diesem Zeitpunkt war das Versenden persönlicher Post aus den Konzentrierungsräumen verboten.

Eingehende Post wurde an die Garnisonsanschrift über das Nachkommando weiter zugestellt.

Um die Situation für die Soldaten erträglicher zu gestalten und die Moral der Truppe zu heben, wurde mit der Anordnung (AO) 19/68 des Stellvertreters des Ministers und Chef des Hauptstabes, Generaloberst H. Keßler, die Organisation und Sicherstellung der Postversorgung des Personalbestandes der 11. MSD und 7. PD am 28.08.1968 befohlen (GVS A 88767). Es wurde angeordnet, daß aus Kommandonummern der Mobilmachung der Wehrkreiskommandos Karl-Marx-Stadt und Großenhain in Plauen und Bautzen Postabholpunkte (PAP) zu bilden waren, die dem Kommando des MB III zu unterstellen waren.

Die Aufgaben sind wie folgt formuliert:

“Die Einrichtungen haben die Aufgabe, die gesamte Postversorgung (einschl. Telegramme) bis zur Ebene Truppenteil zu organisieren und eine reibungslose Übergabe-/Übernahme mit den Einrichtungen der Deutschen Post zu gewährleisten. Die Reservisten der Postabholpunkte und Militärpostämter sind zugleich Postbevollmächtigte für alle Postsendungen ihres Zuständigkeitsbereiches“.

Weiter heißt es: „Im persönlichen Postverkehr der Armeeangehörigen werden vorläufig keine Einschränkungen festgelegt.

9. Die Postbevollmächtigten der Nachkommandos sind anzuweisen, alle Postsendungen vor der Weiterleitung zum PAP durchzusehen und die Sendungen auszusortieren, die für Armeeangehörige des Nachkommandos bestimmt sind...

11. An alle beteiligten Stäbe, Truppenteile und Einheiten sind die in den Anlagen 1 und 2 zugewiesenen dreistelligen Postschließfachnummern unter Angabe der PAP auszugeben. Sie sind ausschließlich im persönlichen Postverkehr der Armeeangehörigen anzuwenden.“

Die Durchführung der Feldpost wurde untersagt!

In Punkt 12 der Anordnung heißt es: „Die Bestimmungen der Dienstvorschrift 14/20 –Feldpostvorschrift - sind nicht anzuwenden. Alle Dokumente, Vordrucke und Tagesstempel sind zu versiegeln und von den Leitern der Einrichtungen unter Verschluß zu halten“.

Diese AO wurde durch den Chef des Stabes des MB III für den MB mit AO 18/68 vom 29.08.68 umgesetzt(GVS E199568).

Mit dieser Grundlage war nun die Möglichkeit geschaffen worden, die persönliche Post direkt aus und nach den Bereitstellungsräumen, ohne Umweg über die Garnisonsanschrift zu empfangen bzw. zu versenden. Die Soldaten machten rege Gebrauch. Siehe dazu Tabelle 1.

Der Militärpostverkehr mußte kurzfristig organisiert werden. Erfahrungen auf diesem Gebiet hatte niemand. Beim Hauptpostamt 99 Plauen wurde der PAP 11 und beim Hauptpostamt 86 Bautzen der PAP 7 eingerichtet. Das Militärpostamt 11 wurde bei der Rückwärtigen Führungsgruppe eingerichtet, so wie vorgesehen. Entsprechend eines Entschlusses des Leiters Nachrichten wurde das MPA 7 auf dem Gefechtsstand der Division eingerichtet. Der Postverkehr wurde bei den MPA in Zelten abgewickelt.

Die eingehende Post wurde von den Soldaten der PAP von der Deutschen Post (DP) übernommen. Die Sendungen wurden an Hand der dreistelligen PSF-Nummern. vorsortiert und mit Lastkraftwagen zu den MPA transportiert und übergeben. (Die dreistelligen PSF-Nummern wurden in der Anlage der AO 19/68 den teilnehmenden Truppenteilen und Einheiten neu zugewiesen. Im Garnisonsdienst galten vierstellige PSF-Nummern.)

Zwischen den PAP und MPA verkehrten täglich zwei Posttransporte (vormittags und nachmittags).Von den MPA zu den TT/E verkehrte täglich ein Transport (nachmittags). Mit der 2. Fahrt zwischen den PAP und den MPA erfolgte der Abtransport der abgehenden Post und die Ableitung an die DP. An Wochenenden erfolgte nur eine Postfahrt. Das MPA 11 befuhr 4 Linien um die TT/E anzufahren und die Post zu übergeben/übernehmen. Beim MPA 7 waren auf Grund der günstigen Dislozierung nur zwei Linien erforderlich.

Die MPA übergaben die Postsendungen bei den TT/E an die Postbevollmächtigten der Regimenter, Bataillone und selbständigen Einheiten, von wo aus sie letztendlich den Empfänger erreichten. Folgendes Personal und Technik standen den PAP/ MPA zur Verfügung:

PAP:
2 Offiziere
2 Unteroffiziere
6 Soldaten
4 LKW (Typ LO 1800 A)

MPA:
2 Offiziere
2 Unteroffiziere
11 Soldaten
6 LKW (Typ LO 1800 A)

Die Dienstpostenverteilung sah wie folgt aus:

PAP:
1 Leiter (Offizier)
1 Offizier für Organisation und Postbetrieb
1 Gruppenführer für Postbetrieb
1 Gruppenführer Transport/ -begleiter
2 Sortierer/Transportbegleiter
4 Kraftfahrer/Sortierer

MPA:
1 Leiter MPA (Offizier)
1 Offizier für Organisation und Postbetrieb
1 Gruppenführer Annahme/Ausgabe
1 Gruppenführer Transport/ -begleitung
6 Kraftfahrer/ Sortierer
5 Annahme/Ausgabekräfte/Transportbegleiter.

Die Militärpostversorgung endete mit der Rückverlegung der Truppen in die Heimatstandorte. Die MPA wurden letztmalig in der Nacht vom 16. zum 17.10.68 von den PAP angefahren. Die MPA sind am 18.10.68 aufgelöst und mit den TT/E zurückgeführt worden.

Mit AO 46/68 des Chefs Nachrichten des MB III vom 17.10.1968 wird die Auflösung der PAP angeordnet. Festgelegt wurden die Übergabemodalitäten an die DP und die Zeitpunkte der letzten Nachsendungen durch die DP.

Den Hauptpostämtern wurde zur Nachsendung eine Liste mit alter und neuer PSF-Nr. und Nr. der PAP übergeben. Die restliche Abwicklung des Postverkehrs nahm noch einige Tage in Anspruch. Die PAP wurden am 22.10.1968 aufgelöst.


 
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