Thema: Kulturgutschutzgesetz: Für den Erhalt des privaten Sammelns
Reinhard Fischer Am: 22.11.2015 16:12:54 Gelesen: 38798# 51@  
Noch etwas zu der Frage der Provenzienz:

Bei den Briefmarken spielt das praktisch keine Rolle. Wenn ich im Katalog "ex Sammlung Ferrari" schreiben kann, ist das natürlich verkaufsfördernd. Für viele Sammelgebiete haben die Prüfer gute Datenbanken, wann ein Stück auf Auktionen aufgetaucht ist. Kein Kunde fragt aber nach der Provenienz, weil er Angst hat, gestohlene Ware zu bekommen, auch der Vorbesitzer will ja in der Regel nicht genannt werden und häufig darf der Versteigerer den Vorbesitzer auch gar nicht nennen (Datenschutz !).

Gestohlene Stücke sind auch so gut wie gar nicht am Markt. Ich habe in 30 Jahren Berufspraxis nur zwei mal unbeabsichtigt Hehlerware angekauft. Im ersten Fall hatte eine Sekretärin ihren Chef beklaut (ca. 1000 EUR), es handelte sich dabei um Gedenkmünzen. Im zweiten Fall waren Notgeldscheine und eine Münze aus Ebaypost gestohlen worden (Gesamt keine 100 EUR), der eigentliche Empfänger hatte dann die Stücke in unserem Online-Katalog gefunden. Da inzwischen praktisch alle Kataloge online sind und auch fast alles abgebildet wird, ist kaum vorstellbar, dass ein herausragendes Stück unbeobachtet verkauft wird.

Bei Münzen vor 1800 wird etwas mehr nach der Provenienz gefragt, aber eigentlich hauptsächlich als Echtheitsnachweis. Bei antiken oder auch mittelalterlichen Münzen kann es schwierig sein, einen Echtheitsnachweis zu erbringen und da ist es natürlich schön, wenn man weiß, dass ein Stück aus einem dokumentierten Fund stammt.

Gruß

Reinhard
 
Quelle: www.philaseiten.de
https://www.philaseiten.de/thema/8088
https://www.philaseiten.de/beitrag/116969