Thema: Kulturgutschutzgesetz: Für den Erhalt des privaten Sammelns
Lars Boettger Am: 25.11.2015 14:46:46 Gelesen: 38360# 57@  
@ mljpk [#56]

Hallo Jens,

wenn Du meine ganz persönliche Meinung wissen willst (das ist jetzt keine mit dem BDPh-abgestimmte Meinung): Das ist für die Briefmarkensammler vollkommen uninteressant. Wenn es uns betrifft, dann höchstens marginal.

Wie stellst Du Dir das konkret vor, dass eine Marke, die tausend- und millionenfach gedruckt wurde (Bayerneinser, Sachsendreier etc.), zu einem "Kulturgut" wird? Oder einer von tausenden von Briefen mit der Marke? Selbst bei Gebieten wie Bremen oder Bergedorf wird es Dir schwer fallen, eine Sammlung so aufzubauen, dass sie zum "Kulturgut" im Sinne des Gesetzes wird. Deren "Bedeutung" ist doch im Vergleich zum Land Deutschland gering. Da überschätzt mancher Sammler seine Sammlung ganz erheblich.

Bei Bildern bekannter Meister kann ich mir das schon eher vorstellen, das da der Gesetzgeber die bestehenden Gesetze etwas präzisieren will.

Beste Grüsse!

Lars
 
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