Thema: Zeitungswesen: Zeitungsüberweisung für B-Stücke / Zeitungsbestellung
briefefan (RIP) Am: 25.11.2015 22:17:39 Gelesen: 10176# 2@  
Zeitungsbestellung: Im Postzeitungsdienst konnte der Bezieher bei seinem Postamt (Absatzpostamt) Zeitungen bestellen, die in der Postzeitungsliste eingetragen waren. Das Absatzpostamt bestellte sie dann beim Verlagspostamt, bei dem der Zeitungsverleger seine Zeitung zum Postvertrieb angemeldet hatte. Die Post übernahm die regelmäßige Beförderung und Zustellung zum Bezieher.

Philatelistisch darstellbar (Verwendung von Briefmarken) ist die verspätet aufgegebene Zeitungsbestellung, eine entsprechende vorgedruckte Karte.

Eine Zeitungsüberweisung (Vordruck in Kartenform) für B-Stücke (bestellte Stücke) oder für Verlagsstücke (die der Verleger unmittelbar an den Bezieher sandte) war die Nachsendung von Zeitungen an den Bezieher, wenn dieser z.B. verreist oder verzogen war.

In der ADA V, 3 = Allgemeine Dienstanweisung der Post für den Postzeitungsdienst kannst du alle Details im Original nachlesen.

Grüße von briefefan.
 
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