Thema: Verlust von Postsendungen
Richard Am: 22.12.2008 23:03:14 Gelesen: 55557# 11@  
Goldbarren aus Paket weg - Versender haftet

Posttip.de (20.12.08) - Bietet ein Verkäufer im Internet einen versicherte Versand der Ware an, so muss er sich vergewissern, ob die von ihm verschickte Ware auch von der Transportversicherung des Paketdienstes umfasst ist. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Coburg hervor (Az.: 32 S 69/08).

Ein Internetkäufer erwarb im Oktober 2007 per E-Mail einen Goldbarren (250 g) für 3.850 Euro. Das Geld überwies er. Das wenige Tage später eintreffende Paket enthielt aber nur zerknülltes, angefeuchtetes Zeitungspapier. Nachdem die Transportversicherung nicht eintrat, wollte der Kläger vom Verkäufer die Zahlung zurück. Der aber meinte, mit Übergabe des Paketes an das Transportunternehmen sei er von jeder Haftung frei.

Damit irrte er jedoch gewaltig. Amts- und Landgericht Coburg verurteilten ihn in vollem Umfang zur Rückzahlung. Denn aus der E-Mail-Korrespondenz ging hervor, dass die Parteien sich auf einen versicherten Versand geeinigt hatten. Der Beklagte hatte sich aber nicht bei dem Paketunternehmen vergewissert, ob der Goldbarren tatsächlich von der Transportversicherung erfasst war. Damit wich er von der vereinbarten Art der Versendung ab, weshalb er dem Kläger zum Schadensersatz verpflichtet ist, entschieden die Coburger Richter.

(Quelle: http://www.posttip.de/news/22928/Goldbarren-aus-Paket-weg-Versender-haftet.html)
 
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