Thema: (?) (260/269) Deutsches Reich Germania Marken bestimmen
19336manfred Am: 23.12.2008 16:18:05 Gelesen: 171320# 15@  
Ich kenne eine solche Aussage im Michel auch nicht. Jedoch sind viele "Puristen" zu der Ansicht gekommen, dass die Marke in dem Zustand sein muss/sollte, wie sie am Postschalter verkauft wurde. Um für die Gummifetischisten den heiligen Gummi nicht zu verunzieren, signiert man bei BPP seit einiger Zeit postfrische Marken nicht mehr rückseitig, sondern stellt einen "Kurzbefund" in Grösse einer Karteikarte aus. Das Foto der Vorderseite der Marke darauf soll für die Wieder-Erkennung ausreichend sein.

Vor allem bei wertvollen Marken, die "ab und zu" einem neuen Prüfer vorgelegt werden (müssen, für einen Verkauf wird von vielen ein "Attest neueren Datums" verlangt), sammeln sich dann natürlich die Prüferstempel auf der Rückseite. Das soll durch diese Foto-Atteste, Foto-Befunde verhindert werden.

Ich ging damals einen anderen Weg: Ich habe die Marke mit der Nummer des Attestes signiert. So kann bei späteren Prüfungen auf diese Nummer Bezug genommen werden.

Anfang des 19. Jahrhunderts haben viele Händler die Marken mit ihrem Namen oder einem Zeichen signiert, was nicht nur einen "Eigentumsnachweis" (bei Diebstählen) darstellen sollte, sondern bei einem Verkauf auch ein "Garantiezeichen" sein sollte. Einige Sammler haben auch als Eigentumsnachweis ihren Namen drauf gestempelt.

Prüferzeichen bestehen heute IMMER aus dem vollen Namen, ggfls. mit einem Zusatz (wie BPP) und stehen auch in definierten Sellungen für postfrisch, gestempelt, mit/ohne Aufdruck, gezähnt usw. DAS steht aber im Michel.
 
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