Thema: Bund: Stempeldatum einstellen in einer Postagentur
Holzinger Am: 19.12.2015 11:29:26 Gelesen: 22477# 6@  
Ja, es ist richtig:

- Blanko darf (für Kunden) nicht abgeschlagen werden.

- Gestempelte Umschläge dürfen nicht zurück gegeben werden (analog: im Kasten eingeworfene Briefe darf der "Entleerer" auch nicht zurück geben).

Soweit die Theorie.

Mit etwas Freundlichkeit vor leerem Schalter und und etwas Kaffee in Metallform - zumindest bei Stellen, bei denen man als "Verrückter" bekannt ist :-) - geht einiges. Ich persönlich sammle keine Abschläge, benötige sie aber als "internationales Tauschobjekt".

Ein gutes Argument für einen "Blankoabschlag" auf einen Papierbogen ist:

Bevor sie meine Marke entwerten, müssen Sie doch den Stempel erst einmal zur Probe (Sauberkeit) abschlagen. Das können sie doch auch auf meinem Papier machen :-) <--- führt zu einem Schmunzeln und hat bisher immer geklappt. :-)
 
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