Thema: Der Ehrenkodex des APHV
drmoeller_neuss Am: 22.12.2015 16:07:20 Gelesen: 7793# 2@  
Es ist ja schon viel zum Ehrenkodex [1] in verschiedenen Foren geschrieben worden. Der Ehrenkodex gibt im Prinzip nur die gesetzlichen Rechte des Käufers wieder, und bleibt in einem Punkt sogar dahinter. Ein Supermarkt könnte einen Ehrenkodex aufstellen und schreiben, "wir liefern keine verschimmelten Lebensmittel".

Es gibt genügend ehrliche Händler, die nicht im APHV sind. Mir persönlich ist es egal, in welchen Verbänden ein Händler tätig ist.

Nur kurz ein Kommentar zu einem Artikel aus dem Ehrenkodex:

4. APHV Mitglieder räumen ihren Kunden das Recht ein, gekaufte Objekte auf eigene Kosten prüfen zu lassen. Ergibt die Prüfung Fälschungen oder Verfälschungen der Ware, verpflichtet sich das APHV Mitglied im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungsfristen die Ware gegen Erstattung des Kaufpreises sowie der entstandenen Prüfkosten zurückzunehmen.

Der Käufer kann grundsätzlich mit der gekauften (und bezahlten) Ware machen, was er will. Insbesondere kann er die Marken prüfen lassen.

Der Verkäufer muss den Kaufvertrag erfüllen, d.h. der Kaufgegenstand muss die vereinbarte Beschaffenheit haben. Eine "echt" angebotene Marke muss auch echt sein, wird eine verfälschte Marke geliefert, hat der Käufer grundsätzlich Anspruch auf eine echte Marke.

Schlägt die Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist fehl, d.h. liefert der Händler keine echte Marke, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Der Käufer hat aber auch Anspruch auf Schadensersatz, z.B. Ersatz für vergebliche Aufwendungen.

Natürlich ist die Rückabwicklung des Kaufvertrages für den Händler der einfachste und meistens auch kostengünstigste Weg, sich aus der Affäre zu ziehen. Die weitergehenden Rechte des Käufers verschweigt der APHV-Ehrenkodex aber geflissentlich !

[1] http://www.a-p-h-v.de/59/ehrenkodex
 
Quelle: www.philaseiten.de
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