@ lueckel2010
[#260]Hallo Gerd,
ich zitiere den Michel Deutschland Spezial 2015/16, Seite 8:
Katalogisiert werden Plattenfehler nur, wenn eine amtliche Bestätigung [1] vorliegt, dass es sich wirklich um einen Plattenfehler und nicht um einen Druckzufall handelt. Ich denke, die Spezialisten werden noch antworten.
Schöne Grüsse, Richard
[1]
http://www.duden.de/rechtschreibung/amtlich