Thema: Plattenfehler Bund
Richard Am: 22.12.2015 21:06:35 Gelesen: 252253# 261@  
@ lueckel2010 [#260]

Hallo Gerd,

ich zitiere den Michel Deutschland Spezial 2015/16, Seite 8:

Katalogisiert werden Plattenfehler nur, wenn eine amtliche Bestätigung [1] vorliegt, dass es sich wirklich um einen Plattenfehler und nicht um einen Druckzufall handelt.

Ich denke, die Spezialisten werden noch antworten.

Schöne Grüsse, Richard

[1] http://www.duden.de/rechtschreibung/amtlich
 
Quelle: www.philaseiten.de
https://www.philaseiten.de/thema/1002
https://www.philaseiten.de/beitrag/119090