Thema: Der Ehrenkodex des APHV
Francysk Skaryna Am: 23.12.2015 10:04:52 Gelesen: 7672# 4@  
@ BriefmarkenMaus [#1]

Moin,

Ist denn ein Händler vertrauenswürdig, wenn er den Ehrenkodex NICHT unterschrieben hat ?

ein Händler mag durchaus gute Gründe haben, einem Verband nicht beizutreten. In sofern würde ich Deine Frage erst einmal mit "Ja" beantworten, so lange es keine Hinweise darauf gibt, dass er sich nicht an die allgemeine Verkehrssitte hält. Alleine an einer Verbandsmitgliedschaft würde ich also keine Zuverlässigkeit des Händlers ausmachen wollen. Übrigens hatten wir es erst im vergangenem Jahr erlebt, dass ausgerechnet ein Verbandshändler des APHV im großen Stile Marken entwendet hatte [1].

drmöller_neuss hatte ja schon auf den gesetzlichen Rahmen abgezielt. Es kommt aber eben auch sehr auf die Einhaltung der Verkehrssitte an. Und eben auch genau darauf zielt der Ehrenkodex ab. Es muß eben nicht explizit vereinbart werden, dass eine Briefmarke oder ein Beleg in allen Teilen echt ist. Das ist ohne gesonderte Vereinbarung der Regelfall! Sind Marke oder Beleg beschädigt oder (teile davon) nicht prüfbar, dann wird genau dies explizit erwähnt - denn eben das ist die Abweichung vom Normalfall "echt und einwandfrei". Die Beschreibung liest sich dann eben (beispielhaft) Mi.Nr. 157, gestempelt, Stempel ohne Obligo oder Stempel nicht prüfbar oder Marke ungebraucht *, mit Falzresten.

Die Aussagen zielen darauf ab, dass zur Stempelung keine Angaben und somit keine Echtheitsgarantie übernommen werden kann oder dass die Marke eben nicht in allen Teilen postfrisch ist. Hier würde ich darauf achten, wie genau der Händler diese Abweichungen beschreibt, ob er einen Prüfvorbehalt zuläßt und ob er zur Prüfung ausreichende Zeiträume läßt. Natürlich ist der Kaufvertrag während einer Prüfung in der Schwebe und der Händler hat ein durchaus berechtigtes Interesse daran, eben diesen Zustand alsbald zu beenden, zumindest nicht über Gebühr laufen zu lassen. Aber innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Kauf ein Prüfergebnis zu erwarten und danach alle Ansprüche auch bei einer anerkannten Fälschung kategorisch abzulehnen ist realitätsfern.

In seinem Buch Augen auf bei Kauf und Tausch [2] hat sich Wolfgang Maaßen diesem Thema ausführlich gewidmet. Interessant ist vielleicht auch der Titel Echt oder Falsch. [3]

Gruss

[1] http://www.philaseiten.de/cgi-bin/index.pl?ST=6621&CP=0&F=1
[2] http://www.phil-shop.de/Philatelistische-Literatur/Augen-auf-bei-Kauf-und-Tausch::1729.html
[3] http://www.phil-shop.de/Philatelistische-Literatur/Echt-oder-Falsch-::80.html
 
Quelle: www.philaseiten.de
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