Thema: Heimatsammlung Mosigkau - Kleiner Vorort von Dessau
Magdeburger Am: 24.12.2015 18:40:03 Gelesen: 203120# 67@  
Liebe Sammelfreunde,

den nachfolgenden Brief habe ich schon eine ganze Weile, aber bisher noch nicht so richtig die Zeit gefunden, ihn vollständig zu "übersetzen".

Aber der Reihe nach:

Hier [#64] habe ich das Forsthaus (auch Jagdschoß) in Haideburg gezeigt. Eigentlich nicht weit weg, liegt das Forsthaus Speckinge in der Hohen Strasse. Die Hohe Strasse führte an Kochstedt vorbei, wobei dort am Ende ebenfalls ein Forsthaus steht. Vielfach wird gesagt, dass es eigentlich ein Torhaus ist. Unweit davon befindet sich der in [#62] abgebildete Stein.



Der obige Brief wurde am 27.12.1870 in Dessau an den Revierförster Krüger auf Hohestrasse by Dessau gesendet. Alle Seiten wurden beschrieben, insgesamt 4.

Hier die Seiten 1 und 2



Seine Hoheit der Herzog haben nachstehende
Höchste Order zu erlassen geruht:
Es ist unmöglich den überhand nehmen=
den Holzfrevel länger ruhig mit anzu=
sehn! Am Donnerstag den 15. Dezember
fand ich z.B. in der Mosigkauer Haide,
an verschiedenen Stellen Holzdiebinnen.
Wozu wohnen an beiden Ausgängen der
Hohenstraße Forstbedienten, wenn sie
die Diebe nieaufgehalten aber sich uns
und eingehn lassen? Die übertriebene
Vorsicht ist zu schädlich um sie länger
dauern zu lassen. Dies gilt auch für
alle unsere Forsten.
Den 15. Dezember 1870.
gez: Leopold.
Er ist von dem Unterzeichneten noch nicht in
Zweifel gezogen worden, daß die Herrn Revier=
verwalter und das Forstschutzpersonal bemüht
sind ihre Schuldigkeit zu thun, allein es kann
auch nicht in Abrede gestellt werden, daß
der Holzdiebstahl zu einer bedenklichen Höhe
gestiegen ist und es bleibt daher nichts übrig,
als von jetzt ab mit aller Strenge zu ver=
fahren und die Kräfte sämmtlicher Beam=
ten auf das äußerste in Anspruch zu nehmen.

Sie erhalten daher strengen Befehl auf
das unnachsichtlichste zu verfahren und
Ihre Untergebenen zur größten Thätigkeit
anzuspornen.
Sollten zeitweilig außerordentliche Maaß=
regeln geboten erscheinen, so werden Sie
hierdurch ermächtigt, taugliche Arbeiter
tageweise mit zu verwenden, haben daß
aber auf mündlichen oder schriftlichen
Wege zur Kenntniß des Unterzeichneten
zu bringen, damit event. auch auf weiter
gesenden und größern Walddistricten um=
faßende Maaßregeln ergriffen werden
können.
Endlich haben Sie auch bis auf Winters an jedem
1. und 15. des Monats zu berichten, welchen Stand
die Holzdiebstahlsangelegenheit angenommen
hat. Die Holzdiebstahlsanzeigen pp. für den
Monat December sind unmittelbar mit Schluß des
Monats einzureichen.
Dessau, den 25. December 1870.
Herzogliche Forstinspection Dessau I
Unterschrift?



Die Seite 3 und 4 bereiten mir etliche Schwierigkeiten - vielleicht will sich jemand versuchen.

Mit freundlichem Sammlergruss

Ulf
 
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