Thema: Kulturgutschutzgesetz: Für den Erhalt des privaten Sammelns
ligneN Am: 31.12.2015 11:30:53 Gelesen: 37459# 63@  
@ Lars Boettger [#62]

Hallo Lars,

da kann ich Dir nur zustimmen. Es werden lediglich die Bestimmungen der EU, die in allen Mitgliedsländern längst gelten, in deutsches Recht umgesetzt.

--> Und zwar auf den letzten Drücker. Deutschland ist immer dabei, wenn es um das verzögern und verhindern von Kunst- und Fundstättenschutz geht. Einflußreiche Lobby am Werk.

Deutschschland ist neben der Schweiz das "schwarze Loch" für Weiterverkäufer von Raubgrabungen, für Kunst- und Münzenschmuggel generell, Provenienzverschleierung usw.

Was da gerade an Meinungsmache gegen dieses Gesetz läuft, kann man nur als gezielte Kampagne bezeichnen.

Natürlich bekommen einige große (aber betr. Gesetz ahnungslose) Kunstsammler die Panik und bringen ihr Zeugs "in Sicherheit". Beraten vom Anwalt, der nur zu gerne den Staatsteufel an die Wand malt, Risikoanalyse usw.

Das befeuert wiederum den Medienzirkus. Irgendwie müssen die Meinungscaterer der betuchten Anlager / Sammler ja ihre Blätter füllen.

Seine Verbündeten suchen die Kampagneure überall, gerne auch bei den sonst im Gewerbe belächelten Abtlg. Briefmarkensammler.

Für die Philatelie: irrelevant.

Gutes Neues!
 
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