Thema: Kulturgutschutzgesetz: Für den Erhalt des privaten Sammelns
Eric Scherer Am: 03.01.2016 09:25:13 Gelesen: 37069# 69@  
Hallo Lars,

ich habe diesen Thread und Deine Anmerkungen erst heute entdeckt und habe die Diskussion bisher eher im BDPh-Forum verfolgt. Auch ich kenne keine Sammlung, die als Kulturgut eingestuft wurde.

Ich kenne aber die Fragebogen der Schweizer Zollverwaltung zu dem Thema. Diesen bekomme ich pro Jahr ca. 4 bis 5 Mal. Um es kurz zusammenzufassen; mindestens 30 Minuten Zeitverlust für das Ausfüllen. Antworten immer ganz nah an Halbwahrheiten, Lügen, Unklarheiten - vielleicht müsste ich mal einen Fachanwalt hinzuziehen, um sicherzugehen, dass auch alle Antworten stimmen, eine erhöhte Berarbeitungsgebühr bei der Zollverarbeitung (ca. 50 CHF) und mal mindestens eine zusätzliche Wartezeit von 2-4 Wochen, bis die Stücke bei mir eintreffen.

Sorry - die Sache betrifft viele von uns. Das günstigste Stück, dass da hängengeblieben ist, hat 90 Eurocent gekostet - super! Ich bin weiterhin der Meinung, dass der BDPh und viele Schreiber hier sich der Gefahr nicht im Klaren sind. Die Gefahr ist nicht das Gesetz sondern das Bürokratiemonster und die Willkür, die daraus resultiert. Die meisten Schreiber leben in der EU und kennen ausser EU-Binnenhandel nicht viel. Ich wohne in der Schweiz - da kommen ca. 90% meiner Belege über eine Zollgrenze. Das Kulturgutgesetz kennt aber keinen EU-Binnenmakrt.
 
Quelle: www.philaseiten.de
https://www.philaseiten.de/thema/8088
https://www.philaseiten.de/beitrag/119739