Thema: Ebay Privatanbieter oder Schwarzhändler - die Unterschiede
gestu Am: 06.01.2016 18:02:12 Gelesen: 25294# 10@  
@ Philaglück [#8]
@ der-norder [#7]

Genau so ist das! Und wer das selbständig und nachhaltig so macht, ist dann selber gewerblich tätig! Steht so im Einkommensteuergesetz!

§ 15 Absatz 2 Satz 1 Einkommensteuergesetz: Eine selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, ist Gewerbebetrieb, wenn die Betätigung weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft noch als Ausübung eines freien Berufs noch als eine andere selbständige Arbeit anzusehen ist.

Und die Gewinnerzielungsabsicht wird das Finanzamt auf jeden Fall unterstellen, weil der Vorteil in der Erweiterung der eigenen Sammlung liegt und die überschüssigen, nicht brauchbaren Marken wieder weiterverkauft werden.

Die Umsatzsteuer greift hier auch in jedem Fall, wo die Grenzen des § 19 UStG überschritten werden.

Man sollte vorsichtig sein oder sich mal bei einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe beraten lassen.
 
Quelle: www.philaseiten.de
https://www.philaseiten.de/thema/8609
https://www.philaseiten.de/beitrag/119970