Thema: Ebay Privatanbieter oder Schwarzhändler - die Unterschiede
Richard Am: 07.01.2016 09:23:12 Gelesen: 24759# 31@  
@ der-norder [#1]

Ich habe den Schwerpunkt Ebay Turbolister in ein neues Thema kopiert, damit dort ohne die weiteren Schwerpunkte aus der gestrigen Diskussion weiter geschrieben werden kann.

Dieses Thema habe ich entsprechend seinem Schwerpunkt geändert in

Ebay Privatanbieter oder Schwarzhändler - die Unterschiede.

@ der-norder [#7]

Und wie kommen Sie darauf, dass ich 5 Accounts habe?

Das Internet ist ein offenes Buch und wer wie zum Beispiel ich selbst seit Jahrzehnten professionell nach Ergebnissen gesucht hat (früher in der Presse), wird schnell fündig. Ich weiss ja nicht, ob 5 oder noch mehr Konten bei Ebay erlaubt sind: Wenn ja, ist doch alles in Ordnung, wenn nein, warum nutzt Du so viele ?

@ der-norder [#7]

Und zu allerletzt die gewerblichen Kunden von Ebay verdienen doch sehr gut an den privaten Bietern, wenn man die Endpreise so sieht, oder? Wir private bieten auf Posten und Lots bzw Sammlungen von gewerblichen Anbietern! So verdienen die Gewerblichen gutes Geld an uns die private Kunden. Die Losgewinner von den gewerblichen Anbietern suchen das raus, was man gebrauchen können und den Rest versteigern sie wieder in Ebay. So verdient Ebay dran und die Gewerblichen Geschäftsleute und die Sammler die nur die nur Einzelwerte suchen.

Toll, Private zahlen hohe Endpreise, Gewerbliche verdienen, ebay verdient - alle sind glücklich und zufrieden. Auch wenn ich noch nicht verstanden habe, wie das funktioniert.

Nur: Warum bist Du dann nicht als Gewerblicher tätig und verdienst an den Privaten Bietern, statt als Privater tausende von Losen gehandelt zu haben ohne Gewinne erzielt zu haben ? Die Antwort auf diese Frage interessiert mich besonders.

@ der-norder [#12]

Mache ja kein Gewinn bei den teuren Einkäufen von mir habe alles schwarz auf weis.

@ gestu [#13]

In diesem Fall darf man nicht einfach die Einnahmen und Ausgaben gegenüber stellen. Die "Entnahmen" für die private Sammlung sind als Einnahmen hinzuzurechnen.

@ der-norder [#14]

Wie Sie wohl wissen, in Oldenburg bei Ihnen um die Ecke sitzen mindestens drei Beamte, die sich nur mit Ebay beschäftigen.

Es ist noch viel brisanter. Auf der Messe Sindelfingen im Oktober wurde mir detailliert berichtet, dass die Software der Finanzämter mittlerweile auf alle ebay Konten zurückgreift. Mehr noch: Die Software fasst mehrere Konten des gleichen ebay Kunden oder der gleichen Familie, gleiche Mail, Adresse usw. zu einer regelmässigen Meldung zusammen. Das zuständige Finanzamt kann so jederzeit in alle ebay Konten Einsicht nehmen und sowohl Käufe als auch Verkäufe als Gesamtsumme und detailliert feststellen. Die bisherigen Tricks, ständig neue Konten zu eröffnen, greifen schon lange nicht mehr.

Es geht nicht nur um eine Schätzung erzielter Gewinne, sondern auch um eine Hinterziehung fälliger Umsatzsteuer. Letzteres kann ich mangels Wissen nicht beurteilen, vielleicht gibt es hier Steuerfachleute. Jedenfalls würde ich mich als gewerblich nicht angemeldeter Schwarzhändler auf den Besuch oder zumindest den Brief des Finanzamtes schon mal einrichten - er könnte kommen.

@ der-norder [#18]

Würde mich sehr freuen wenn Sie mir das genau mitteilen wo es steht das es ein FALSCH Stempel ist.

Philaglück schreibt in Beitrag [#20]:

Tja, wenn man sich auch nur ansatzweise mit Briefmarken und Stempel auskennt dann erkennt man, dass ein stahlgeschnittener Stempel keine Einzelpunkte eines Tintenstrahldruckers erzeugen kann.

Es wundert mich sehr, wenn Du mit Deiner langjährigen Erfahrung nicht in der Lage bist, diesen Stempel als Falschstempel zu erkennen. Das kannst Du ändern und an einem der vielen Seminare für Fälschungsbekämpfung teilnehmen. Ich habe dieses in Kurzform von 2 Stunden auf der Iphla in Mainz mitgemacht und war erstaunt, wie wenig ich über Fälschungen aller Art wusste. Inzwischen haben sich meine Kenntnisse gebessert.

@ Lars Boettger [#22]

Es gibt auch keine "Prüfgarantie". Wenn ich Marken bei Dir erwerbe, sie bezahle und sie von Dir erhalte, dann sind sie in mein Eigentum übergegangen. Ich kann sie dann so oft und so lange zum Prüfen schicken, wie ich will. Ob das ein BPP-Prüfer ist oder Klein-Erna, ganz egal. Das RECHT kannst Du mir als Verkäufer überhaupt nicht verwehren. Wenn Du die ECHTHEIT Deiner Angebote garantieren willst, dann schreibe das auch.

Der Meinung von Lars kann ich mich nur voll anschliessen. Was antwortest Du einem Privaten oder Gewerblichen, wenn er Dir eine Mail schickt mit der Frage "Was verstehen Sie unter einer Prüfgarantie ?" Wer garantiert für was ?

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Worum geht es beim Thema Privater oder Gewerblicher Handel ? Dazu nur drei Aspekte:

Gewerbliche Händler haben im Gegensatz zu Privaten, die vom Wohnzimmertisch aus arbeiten, in aller Regel viel höhere zum Teil vom Staat aufgezwungene Kosten. Sie zahlen Miete für Geschäftsräume, Löhne und Gehälter sowie hohe Nebenkosten auf diese für ihre Mitarbeiter, sie unterhalten ein sorgfältig gepflegtes Lager, sie zahlen für interne und externe Buchführung und Bilanzen und vieles mehr.

Gewerbliche Händler müssen Steuerprobleme lösen, ev. Mehrwertsteuer in Rechnung stellen, Vorsteuer in Abzug bringen, und hoffentlich genügend an das Finanzamt überweisen. Wie geschrieben, in steuerlich kenne ich mich kaum aus, vielleicht kann ein Fachmann ergänzen.

Gewerbliche Händler sind zur Rücknahme der Ware ohne Begründung und dies teilweise noch auf Kosten des Händlers gezwungen und haben allerlei gesetzliche Vorgaben zu beachten. Schwarzhändler versuchen sich von allen gesetzlichen Vorgaben zu befreien und damit finanzielle Vorteile zu erlangen.

Private Schwarzhändler ohne Gewerbe schädigen damit nicht nur Staat und Finanzamt, sondern auch die ordnungsgemäss tätigen Händler mit all ihren Pflichten und die Käufer, indem sie ihnen das Recht der Rücknahme ohne Begründung nehmen.

Kommentare zu meinen Ausführungen sind gerne willkommen !

Schöne Grüsse, Richard
 
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