Thema: Sütterlin und andere Schriften - wer kann das lesen ?
bayern klassisch Am: 11.01.2016 16:23:53 Gelesen: 792896# 299@  
@ Magdeburger [#296]

Lieber Magdeburger,

"der Ausfertigung der Curreal - Oblig. (vom lateinische currere = laufen, umlaufen) der Aufg.
Schulzeschen Eheleute hier vom 6. Novbr.
über 450 Rt / Groschen / Pfenninge (also gemeint keine Groschen und keine Pfenninge) Ober-Amtmann Heyne"

"Die oben bezeichnete Obligation ist ..."

"Fol: 58 bis Fol 64 act. incl.
betreffend die Feststellung des Thatbe=
standes einer im Jahre 1855 in der
Elbe vor hiesiger Stadt zu Grunde ge=
gangenen und mit Kohlen beladenen
böhmischen Zille.
Diese Verhandlung sind hier auf Grund
der Verfügung vom 15. November 1858 entheftet und zu den Unters=Acten wider
den Müllermeister August Puhlmann
NO 21 Repertitum de 1858
gebracht worden.
So nachrichtlich
A. 15/11 58"

Wenn Akten gebunden und unveränderbar angestempelt wurden, konnte es sein, dass später zu diesem Konvolut weitere Akten kamen, oder man aus ihm Akten heraus nehmen musste. Dann war es notwendig, die angestempelten Akten zu öffnen, die benötigten Teile zu entnehmen und diesen Vorgang am Ende der Akte selbst in Worte zu fassen. Danach wurde die Akte neu versiegelt, angestempelt und archiviert.

Als beurkundender Beamter habe ich das ein paar Jahre lang auch machen dürfen ... :-)

Liebe Grüsse von bayern klassisch
 
Quelle: www.philaseiten.de
https://www.philaseiten.de/thema/3091
https://www.philaseiten.de/beitrag/120316