Was ich noch ganz schön finde bei dem Beleg, ist dass er in dieser Form (Frankatur)
mit der Notopfer-Zuschlagsmarke beklebt werden mußte, die Verwendungszeit der Steuermarke auf diesem Beleg war somit relativ kurz (1.12.1948- Mitte 1949). Drucksachen und andere Belege wie z. B. Postanweisungen wurden ab dann zu den abgabefreien Postsendungen gezählt, sprich ab diesem Zeitpunkt mußte man die Zwangszuschlagsmarke nicht mehr auf Drucksachen/ etc verwenden.
Somit doch noch ne "kleine" Besonderheit, mfg Max
Hier noch selbe Portostufe September 1950
ohne Zwangszuschlag:
Für Briefe galt die Verwendungspflicht bis zum 1.4.1956