Thema: Notopfer Berlin: Marken bestimmen
Max78 Am: 12.01.2016 17:48:09 Gelesen: 50226# 14@  
Habe jetzt nochmal genauer geschaut und bin selbst ein wenig überfragt. Eventuell hätte bei deinem ersten Beleg überhaupt keine Steuermarke verwendet werden müssen, wenn es sich bei diesen Belegen um Postanweisungen/ Zahlkarten handelt. Diese waren von vornherein befreit.

Was mich dann aber wundert ist, dass diese dann mit 34 Pfennig frankiert wurden. Ich kann mir diese Frankatur nur so erklären: 30 Pfennig Nachnahme + 4 Pfennig für Drucksache (einzige Versandart mit in dieser Portohöhe, zumindest aus dem Michel-Spezial-Katalog. Eventuell genaueres aus dem Briefe-Katalog zu entnehmen.

Somit gäbe es 2 Möglichkeiten für einen Versand dieser Nachnahmekarte (ab 1948): Ich frankiere mit 30 Pfennig, es handelt sich somit um eine Postanweisung/Zahlkarte = es muß keine Steuermarke verwendet werden)

oder: ich frankiere mit 34 Pfennige, also sende als Drucksache per Nachnahme, und muss daher (bis Mitte 1949) auch die Steuermarke verwenden ?

Du siehst, ich bin überfordert. -)

Bei wikipedia heisst es: von dem Zuschlag ausgenommene Sendungen:

... Postanweisungen und Zahlkarten (einschließlich derer, die zur Übermittlung von durch Postnachnahmen und Postaufträge eingezogenen Beträgen dienen) ...
 
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