@ Pete
[#1]Bei dem "Zettel" dürfte es sich um eine Einlieferungsbestätigung handeln, ähnlich bei einem Einschreiben, allerdings für eine gewöhnliche Briefsendung. Deshalb dürfte die Gebühr angefallen sein. Eine Versicherung oder eine Ersatzleistung bei Verlust der Briefsendung kann man daraus aber nicht ableiten.
Bei der Bundespost gab es ein Gegenstück - bei Nachnahmesendungen für 50 Pf.
Es wird lediglich die Aufgabe einer Sendung an einen bestimmten Empfänger gegen Entgelt bescheinigt.
Viele Grüße aus dem verschneiten Süden
Nachtreter