Thema: Zweit-Verwendung von gebrauchten Marken: Ist das Betrug ?
Jürgen Witkowski Am: 01.01.2009 12:08:32 Gelesen: 9984# 8@  
@ Robertomarken [#7]

Lies einmal

http://www.deutschepost.de/dpag?tab=1&skin=hi&check=yes〈=de_DE&xmlFile=link1015323_1006278

"Hinweis zu gültigen Briefmarkenausgaben
...
Die Briefmarken müssen ungebraucht und ohne Stempel sein. Von einer Sendung ausgeschnittene oder abgelöste Briefmarken sind ungültig."

Meine Fragen:

1. Was ist Betrug im "eigentlichen Sinne", was ist kein Betrug im "eigentlichen Sinne". Wessen Sinn ist für Dich das Maß der Dinge?

2. Von welcher Seite willst Du Betrug beleuchten, wenn nicht von der juristischen Seite her? Betrug ist ein Straftatbestand und unterliegt zumindest in Deutschland der Zuständigkeit der Justiz.

3. Der Geschädigte ist an einem durch andere verursachten Schaden an seinem Vermögen selbst Schuld? Wo kannst Du das belegen?

4. Was hälst Du bei den Angeboten von ungummierten Marken für erwähnenswert? Die ungummierten Marken auf den diversen Plattformen dürfen durchaus angeboten, verkauft und gekauft werden. Sie dürfen nur nicht als Porto verwendet werden.

Mit besten Sammlergrüßen zum neuen Jahr von Jürgen, der sich weniger Dampfplauderei und mehr Nachdenken vor dem Schreiben eines Beitrages wünscht.
 
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