Thema: (?) (35) Bund Nachentgelt Label der Post
drmoeller_neuss Am: 25.01.2016 14:29:48 Gelesen: 33877# 12@  
Laut Post-AGB:

Für eine mit einer gefälschten und/oder manipulierten Briefmarke frankierte Einzelsendung oder wenn der Absender nachweislich das Entgelt nicht oder nicht vollständig entrichten will:

https://www.deutschepost.de/content/dam/dpag/images/G_g/Gesamtpreisliste/leistungen-und-preise-01-2016.pdf (Seite 31)

Bei einer manipulierten oder gefälschten Briefmarke ist das einfach: das kann als Betrug (§ 263 StGB) geahndet werden. Betrug setzt Absicht voraus, d.h. den zielgerichteten Willen des Täters, eine dritte Person zu schädigen. Bei einem abgekratzten Stempel kann man Vorsatz unterstellen. Bei der "versehentlichen" Verwendung von alten DM-Marken dürfte Vorsatz schon schwerer zu unterstellen sein, schliesslich steht die Währungsbezeichnung nicht auf den Briefmarken. Wer aber hunderte von Sendungen mit DM-Briefmarken aufgibt, dürfte kaum aus Versehen handeln. Das gezeigte Päckchen ist offensichtlich in einer Postfiliale abgegeben worden. Wenn der Postkunde einfach behauptet, am Schalter gefragt zu haben, ob das Porto so stimmt, dürfte er aus dem Schneider sein. Im übrigen hat auch die AGB-Kontrolle schlampig gearbeitet, die 220-Pfennig-Marke war natürlich auch ungültig und hätte mit Blaustift eingerahmt worden sein.

Bei dem zweiten Brief habe ich meine Zweifel. Muss ich in Zukunft Nachporto zahlen, wenn die Post in der Sortiermaschine meine schönen Briefmarken zerreisst? Sicher, es handelt sich um einen Maxibrief, und der hätte 2,20 EUR Porto gekostet. Dann hätte aber die Post sich mit 75 Cent + 2 Euro Einziehungsentgelt zufrieden geben müssen.

Die erste Sendung ist ein Grenzfall, bei der zweiten Sendung ist das Strafporto nicht gerechtferigt, es sei denn, der Postkunde hat in der Öffentlichkeit gesagt, "ich frankiere Maxibriefe immer als Grossbriefe, die dämliche Post merkt das nämlich nicht". Dann will der Postkunde nachweislich nicht das vollständige Entgelt entrichten, und der Paragraf greift.
 
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