Thema: (?) (35) Bund Nachentgelt Label der Post
Heiko.Joe.Nagengast Am: 05.02.2016 19:34:03 Gelesen: 32490# 18@  
Zu diesem Thema kann ich einiges sagen.

Zum in [#1] gezeigten Beleg vorab:

Der Stempel "79098 Freiburg 1 zq" wurde nie in der Freiburger Hauptpost "79098 Freiburg 1" verwendet, sondern ausschließlich in der Agentur 79110 Freiburg 24 Mooswald in der Elsässer Straße, seit deren Bestehen ab ca. Ende der 90er, bis er, jedenfalls vor dem 20.September 2003, wahrscheinlich bei der Umstellung der Agentur auf Zora, zunächst durch den Stempel "79110 Freiburg-Mooswald zq" ersetzt wurde (inzwischen wieder durch anderen ersetzt).

In der Anfangszeit der Agenturen wurden diese nicht wie heute von filialunabhängigen Gebietsleitern (GL) betreut, sondern meist vom nächstgelegenen (Haupt-)Postamt, daher war auf dem Stempel meist die Postleitzahl dieses Postamts und nicht die des Gebiets, in dem die jeweilige Agentur tatsächlich liegt. Während Ämter i.d.r. die Unterscheidungsbuchstaben a, b, c... hatten und haben, hatte damals die erste Agentur die diesem Amt untergeordnet eigenrichtet wurde, zz, die zweite zy, die dritte zx usw. Erst später ging man wieder zur numerischen Numerierung über, zwischenzeitlich wurden auch die Stadtteilnamen mit Bindestrich verwendet. Alle bisher verwendeten Muster sind aber örtlich teilweise heute noch in Betrieb, insbesondere bei schon 15 Jahre und länger bestehenden Agenturen, einzelne führen sogar noch einen Stempel, der schon im Vorläuferpostamt in Betrieb war.

Da ich von den 14.000 Poststellen der BRD schon etwa 12.000 persönlich zu Stempelsammelzwecken besucht habe, weiß ich darüber recht gut Bescheid.

Zum Aufkleber: In der Anfangszeit der Agenturen wurden diese häufig mit teilweise unorthodoxen Provisorien ausgestattet, häufig kam es auch vor, daß bei vom Postagenturbetreiber dem postamtlichen Betreuer aufgezeigten Problemstellungen, letzterer irgendwelche eigenmächtigen zweckmäßigen Lösungen bereitgestellt oder empfohlen hatte. So könnte dieser Aufkleber entstanden sein. Vielleicht auch eigenmächtig durch den Agenturbetreiber. Es handelt sich aber um keinen amtlichen Unfrei-Vermerk, sondern einen Aufkleber wie ihn jeder selber fertigen kann, ebenso könnte man auch "unfrei" oder "Gebühr/Entgelt zahlt Empfänger" von Hand draufschreiben, in beiden Fällen wird die Post dann das Entgelt zuzüglich des Einziehungsentgeltes beim Empfänger einheben.

In den Postämtern war früher (teilwiese heute noch) an jedem Schalter neben anderen auch ein Gummistempel "Gebühr bzw. Entgelt zahlt Empfänger" vorhanden. Da bei der Schließung des Postamts Freiburg 24 wohl dieser Stempel neben anderen ausgemustert und nicht mit in die Agentur übernommen wurde, wußte man sich dort offenbar nicht zu helfen, vielleicht glaubte man dort auch, daß handschriftliche Vermerke in Bezug auf Unfrei-Versand nicht zulässig seien. Infolgedessen fabrizierte man diesen Aufkleber in Maschinenschrift. Ich hätte ihn auch eher als (zulässiges) Produkt des Absenders angesehen, was aber vom Hochlader verneint wurde.

Erwähnenswert sei noch, daß bei Standard-Antwortsendungen mit dem Vermerk "Antwort" oder "Werbeantwort" über der Zieladresse zeitweise lediglich 5 statt 51c Einziehungsentgelt fällig waren, sofern der Adressat nicht am Mengeneinziehungsverfahren teilnahm. Heute nennt sich das "Premiumadress" und ist komplizierter zu verstehen. Die abgebildete Sendung ist aber keine Standardsendung.

Zu [#7]:

Als fleißiger Firmen- und Behörden-Altpapiertonnendurchwühler sind mir diese blauen Picker natürlich auch nicht entgangen. Jahrelang fiel (und fällt) mir auf, daß mit blauer Wachs-/Ölkreide angebrachte Austaxierungen von Zustellerseite zumeist ignoriert werden und derart belastete Sendungen einfach ohne zu kassieren in die Hausbriefkästen geworfen wurden/werden. Der Grund dafür liegt darin, daß das ordnungsgemäßige Abfertigen der Nachgebührensendungen schlicht einen enormen Zusatz-Arbeitsaufwand für das Zustellpersonal darstellt. Die Zusteller arbeiten sechs Tage die Woche, zu ungünstigen Zeiten (sechsmal die Woche bereits um 6 Uhr nachts/morgens im ZSP sein!) und bei Wind und Wetter, sie machen einen Knochenjob.

Da ist man nicht unbedingt gewillt, Vorgänge, die nicht auffallen, wenn sie nicht gemacht werden, vorschriftsgemäß zu machen. Es gibt in jedem ZSP eine ZuKa (Zustellerkasse), über die die eingezogenen Entgelte abgerechnet werden, dies geschieht meines Wissens nach nach wie vor manuell und jeder Zusteller, der auf seiner Tour eine oder mehrere Nachgebührensendungen ordnungsgemäß abgefertigt und zugestellt hat, muß die eingenommenen Beträge dort einpflegen.

Hinzukommt, daß viele Adressaten zu Uhrzeiten, zu denen die Zusteller unterwegs sind, entweder in der Heia oder auf Schule, Arbeit oder verreist sind, also jedesmal das schon vom Einschreiben bekannte "Klingeln und Warten" zusätzlich fällig wird. Alles Faktoren, die gegen das ordnungsgemäße Austaxieren und Einheben sprechen. Die Post wollte dem nun entgegenwirken, indem sie, vergleichbar dem früher üblichen roten Rahmenstempel "Nachgebühr", diese dunkelblauen Streifen einführte. Ob diese nur in den Briefzentren, oder auch in den Zustellstützpunkten beim Entdecken einer mangelhaft frankierten Sendung Verwendung fanden und finden, sei jetzt mal dahingestellt. Früher, in Zeiten vor Facebook, Email, SMS und Apfel Äpp, gehörte die Kenntnis der wichtigsten Postgebühren ja mal zur Allgemeinbildung und jeder Hauptschüler hätte erkannt, wenn ein Brief unterfrankiert war, noch dazu wenn er später als Zusteller dienstlich damit zu tun hatte. Heute hingegen ist das nicht mehr so, viele vor allem in den Sommerferien anzutreffenden jungen Aushilfszusteller kennen sich damit überhaupt nicht aus, und gehen, wenn sie dann doch mal selbst einen Brief schreiben müssen, Oma ihr 80. Geburtstag usw., dann an den Schalter und zahlen bar, was verlangt wird, ohne sich darüber weiter Gedanken zu machen oder sich gar den Betrag für die nahe Zukunft zu merken. Daß die dunkelblauen Streifen wieder in der Abschaffung begriffen sind, ist mir noch nicht bekannt.

Wahrscheinlich erzielten sie keine Besserung im Einzugsverhalten der Zusteller, noch dazu sind sie schwarz auf dunkelblau in miesem Kontrast gefertigt und nicht so gut lesbar.

Zu [#8] oberer Beleg:

Der Postkunde hat sich mit dem mühseligen Überkleben der Jahreszahlen der linken Sondermarken stümperhaft angestellt. Warum er, wenn er wohl wußte, daß diese DM-Marken sind und nicht mehr gelten, sie nicht seitlich 2 mm übereinandergeklebt hätte, sodaß jeweils die Nachbarmarke die Jahreszahl überdeckt, ist mir ein Rätsel. Er hat wohl darauf gepokert, daß die mit seiner Sendung Postmitarbeiter nicht genau hinschauen - oder erst nach 2002 (Euroeinführung) bei der Post angefangen haben und nicht alle Marken kennen, die seither und davor erschienen sind. (Es sei erwähnt, daß zu Bundespostzeiten an jedem(!) Schalter ein dicker Ringbuchordner "Amtliches Verzeichnis der gültigen Postwertzeichen" vorlag, der bei jeder Neuausgabe nachgetragen wurde - heute auch nicht mehr der Fall). Wenn schon der mit seiner Sendung betraute Postler bei den mm-groß überklebten Jahreszahlen so genau hingeschaut hat und sich offenbar auskennt, ist es mir ein Rätsel, warum er die 220er Dauermarke in DM rechts nicht bemerkt hat. Das Wegkratzen von schwachen, nur auf den Rand getroffenen Stempelfragmenten, ist allerdings auch jenseits von Sammlerkreisen ein beliebtes Beschiß-Instrument. Vermutlich wird dem Postler nur ebendies aufgefallen sein - nicht aber die Tatsache, daß es sich um DM-Marken handelt, noch die Tatsache, daß der Kunde die Jahreszahlen überklebt hat. Er hat dann die Sendung wegen "mutwilligen Schwarzfahrens" mit 30 Euros belastet - was übrigens schon seit Jahren so in der Postgebührenordnung drinsteht - es wird nur fast nie angewandt, da es dem Kunden bzw. Empfänger auch nur schwer zu vermitteln wäre, da es ein Vielfaches des erwarteten Entgeltes darstellt.

Daß die Post aber eine solche Regelung hat, verwundert aber insofern nicht, da doch die Briefmarke gewissermaßen die "Fahrkarte für den Brief" darstellt - nämlich den Beleg über vorab bezahlte Beförderungsleistungen, also genau wie die Fahrkarte beim Bus- und Bahnfahren, wo man bei mutwilligem Nicht- oder Teilweiseentrichten des Fahrpreises (vulgo Schwarzfahren) heute schon 60 Euros zahlt. Es wäre interessant, was die Post macht, wenn sowohl Empfänger als auch nach Rücklauf Absender sich weigern, diesen 30 Euro Strafzuschlag zu zahlen, gleichwohl letzterer aber anbietet, das fehlende Entgelt plus normales Einziehungsentgelt zu zahlen. Es wäre einen Versuch wert, ob die Post wegen so einer Lappalie vor Gericht zieht. Wahrscheinlich aus zwei Gründen nicht, und zwar zum einen wegen der damit verbundenen immensen Bürokratie, die der Post deutlich höheren Personalaufwand bereiten würde als die eventuell erstrittenen 30 Euros, und zum anderen wegen der anfallenden Gerichtskosten, da es sich ja um einen Zivilprozess handelt ("Forderungsklage Deutsche Post AG ./. N.N., Streitwert 30 Euros", nach Inverzugsetzen mittels Mahnung und zweiter Mahnung).

Alternativ bestünde die Möglichkeit, Strafantrag wegen Betrugs, ersatzweise Erschleichens von Leistungen, zu stellen, um den "Täter" von einer Wiederholung abzuschrecken. Doch davon hat die Post primär nichts, auch nicht die 30 Euros, und obengenannter Bürokratieaufwand fällt aber trotzdem an. Hat jemand Erfahrung mit der Verweigerung, diese 30 Euros zu zahlen?

Zu [#8] unterer Beleg:

Zum Zeitpunkt der Einlieferung kostete Ein Maxibrief 2,40 Euros, unabhängig davon, daß er evtl. erst in einer ein paar Tage später eingetretenen Phase einer neuen Gebrührenordnung (ab 1.1.16: 2,60 Euros) zugestellt wird! Beim Austaxieren ist die zum Zeitpunkt der Einlieferung - hier: 28.12.15 - gültige Gebührenordnung anzuwenden. Da nur 1,45 Euros aufgeklebt wurden, fehlen 95c. Diese hätten zuzüglich der zu diesem Zeitpunkt Einzugsgebühr von 51c, also insgesamt 1,46 Euros, austaxiert werden müssen.

Mutwilligkeit kann man dem Kunden nicht anlasten, denn die wenigsten haben eine grammgenaue Waage und die offizielle gelbe Maßschablone zu Hause! Vielleicht wog der Brief nur ein paar Gramm zuviel oder war nur ein paar mm zu groß, das ist auf dem Bild nicht ersichtlich.

Die Marke hat aber offensichtlich schonmal woanders geklebt und ist zum einen schlecht abgelöst worden (Selbstklebemarken müssen deutlich länger im Wasser bleiben als Naßklebende)und zum anderen hat sich der Kunde nicht die Mühe gemacht, sie sorgfältig mit einem Klebestift aufzukleben, sondern wohl einen Tropfen Uhu in die Mitte gesetzt nach dem Motto Wird schon halten. Da die Marke aber zum Zeitpunkt des Ablösens und Aufklebens keinen Stempel trug, kann der Kunde davon ausgehen, daß die Marke unbenutzt ist, wo auch immer er sie herhaben mag. Sie kann ja tatsächlich fehlverklebt worden sein, z.B. trifft man auf dem Weg zur Post plötzlich den Adressaten und übergibt ihm die Sendung persönlich. Oder der frankierte und adressierte Umschlag verdirbt durch Regeneinwirkung und man verwendet einen neuen etc. Leider stellt die Postordnung den Kunden in die Beweislast, daß die Marke tatsächlich unbenutzt ist, diesen Beweis wird aber kaum ein Kunde zu führen in der Lage sein. Ich sehe es vielmehr so, daß nur eine Marke mit Stempel oder Stempelfragment definitiv gebraucht ist. Denn ein anderer Passus in der Postordnung sagt, daß die Post alle gültigen Marken die auf einer Sendung kleben und gemeinhin die Frankatur darstellen, stempeln muß. Dies war schon von Sir Rowland Hill bei Erfindung der Briefmarke so vorgesehen und ist in den Postordnungen aller UPU-Mitgliedspostverwaltungen sinngemäß kodifiziert. Unterbleibt die Stempelung einer Sendung ganz oder teilweise im gesamten Beförderungsprozeß von der Einlieferung bis zur Zustellung, aufgrund technischer Gebrechen, menschlichen Versagens oder warum auch immer, muß die Post mit dem Risiko leben, daß der Empfänger, Altpapierwühler, Aufkäufer oder wer auch immer, die betroffene(n) Marke(n) erneut verwendet. Das bloße Fehlen der Gummierung reicht nicht aus, um zu beweisen, daß die Marke benutzt ist. Auf dem Frankaturware-Markt werden sowohl voll postfrische Überbestände gehandelt, meist mit geringem Abschlag, als auch "ungebraucht ohne Gummierung", mit meist höherem Abschlag. Händler, aber auch Privatleute mit hohem Postversandaufkommen, kaufen da gerne ein. Derartige Angebote finden sich auf fast jedem Tauschtag, auf Messen, auf Ebay etc. und Händler sowie einige private Tauschtagsanbieter nehmen beim Erwerb anderer Sammlermarken oder Zubehörs fast immer Frankaturware in Zahlung, mit und ohne Gummierung. Ich selbst habe in meinem Frankiervorrat neben postfrischen stets auch ungummierte Marken, deren Herkunft ich nicht immer zurückverfolgen kann und verfahre stets nach dem Grundsatz "ohne Stempel = ungebraucht", denn das Gegenteil ist nicht zu beweisen.

Ich muß allerdings sagen, daß die Post vor zwei oder drei Jahren die Floreszenz der Marken ändern ließ oder die Maschinen sensibler eingestellt hat: Vor allem die Tintenstrahlmaschinen, mit denen vor allem die 145er Großbriefe entwertet werden, erkennen neuerdings, wenn eine Marke schonmal im Wasser lag, weil dabei offenbar die Fluoreszenz geschädigt wird. Solche Sendungen wirft die Maschine im Briefzentrum dann zusammen mit den nicht maschinenlesbar beschrifteten Sendungen aus. Sie werden dann mit dem Wellenstempel der nach wie vor auf Maxibriefen Anwendung findet, bzw. am hinteren Tisch mit dem Hammerstempel (Standard- und Kompaktbriefe) gestempelt. Ich weiß das daher, weil Marken die bei genauerem Hinsehen mit Hilfsmitteln (Klebestift etc.) aufgeklebt wurden und aufgrund der etwas rauheren Oberfläche offenbar schonmal im Wasser waren, nie mit dem Tintenstrahler (Großbriefe) oder Maschinenstempel (Standard- und Kompaktbriefe) entwerten werden - sofern nicht mindestens eine "frische" Marke zur Frankatur gehört. Besteht bei einem Großbrief die Frankatur sowohl aus frischen als auch aus gewässerten Marken, "übersieht" der Tintenstrahler regelmäßig die gewässerten und bestrahlt nur die frischen Marken, wirft sie jedoch nicht zur manuellen Bearbeitung aus. Die Sendung kommt dann teilentwertet beim Empfänger an oder wird im ZSP noch mit dem Gummistempel "Nachträglich entwertet" fertiggestempelt.

Ich empfehle daher jedem, der gewässerte Marken in seinen Frankaturen (mit-)verwendet, die Sendungen am Schalter aufzuliefern und direkt mit dem Tagesstempel stempeln zu lassen. Als Sammler sollte man das ohnehin tun. Ich selbst liefere meine Sendungen auch stets am Schalter ein, meistens in Postagenturen, die mich das Stempeln meist auch selber vornehmen lassen. So habe ich immer philatelistische Qualität, saubere Vollstempel. Denn persönlich bekannte Empfänger heben mir die Marken auf, und so komme ich an die für meine Bund-gestempelt-Sammlung benötigten Jugend-, Sportzuschlagsmarken, Blockausgaben und andere die man nicht so häufig in Altpapieren findet.

Sendungen die bereits bei der Einlieferung am Schalter gestempelt wurden, passieren i.d.r. im Briefzentrum nicht die Stempelmaschine (sofern sie bei der Einlieferung in eine gelbe Kiste mit "Gestempelt"-Fähnchen kamen!)und unterliegen auch nicht Kontrollen der ESi (Entgeltsicherung), außer Bücher- und Warensendungen, die gemäß Postordnung zu Entgeltprüfzwecken geöffnet werden dürfen und deshalb vom Absender nur lose mit Messingklämmerle zu verschließen, aber keinesfalls zuzukleben sind. Auch Sendungen, bei denen ich die Marken garantiert nicht zurückkriege, zb. Stromzählerstandsmeldungen, Bestellungen, Gewinnspielteilnahmen etc. liefere ich immer am Schalter unter sauberster Stempelung ein, denn man weiß ja nie, ob die Marke nicht doch noch (über Umwege) bei einem Sammler landet.

Was die ESi angeht: Im nicht öffentlich zugänglichen Bereich der Briefzentren hängt oft ein Organigramm, auf dem dargestellt ist, wer für was zuständig ist, samt Hierarchie. Im BZ 79 in Freiburg beispielsweise sind allein zwei Mitarbeiter mit den ESi-Aufgaben betraut. Sie arbeiten aber regulär in anderen Bereichen und machen nur dann, wenn sie dort gerade nichts zu tun haben, ESi-Kontrollen. Da wird dann schonmal nachgewogen oder beim Maschinenauswurf als unlesbar aussortierte Sendungen genauer angesehen. Wenn man aber bemerkt, daß die Post pro Tag 70 Millionen Briefsendungen befördert und weniger als 100 Briefzentren hat, können Sie sich ausrechnen, wie gering die Wahrscheinlichkeit ist, daß eine eventuell fehlerhaft oder getrickst frankierte Sendung in der ESi hängen bleibt und womöglich mit 30 Euros belastet wird. Der ideelle Sammlerwert einer mit 30 Euros belasteten Sendung samt zugehöriger (Zora-)Quittung, daß das hohe Nachentgelt auch wirklich bezahlt wurde, dürfte deutlich höher sein. Ich selbst habe bis heute noch nie einen solchen Umschlag in den Händen gehabt.

Ich gehe aber inzwischen davon aus, daß das genaue Betrachten und manuelle Nachbarbeiten ALLER unzureichend frankierter oder unzureichend gestempelter Sendungen mehr Personalaufwand verursachen würde, als das auf diesem Wege eingetriebene Entgelt einbringen würde - und daß das Durchrutschen einzelner teil- oder ungestempelter Sendungen unter Inkaufnahme einer möglichen erneuten Verwendung der Marke(n) vonseiten des Empfängers oder nachfolgender Besitzer bei der Postgebührenplanung bereits einkalkuliert ist. Zugeben würde das vonseiten der Post aber niemand.

Mit den Tintenstrahlern, die zur Entwertung der Großbriefe hauptsächlich zum Einsatz kommen, hat sich die Post aber selbst ein Ei gelegt: Insbesondere selbstklebende Marken haben, sofern sie noch nicht im Wasser waren, eine Oberfläche, auf der der Tintenstrahl nicht so gut hält, vor allem in den dunkleren Bereichen und solange der Tintenstrahl noch recht frisch ist. Wischt man mit dem nassen Finger drüber, ist von dem Tintenstrahl oftmals nichts oder fast nichts mehr zu sehen ("Zewa-Effekt"). Nur im weißen Bereich der Marke ist der Tintenstrahl einigermaßen stabil. Da die Post aber leider - im Gegensatz zu Bundespostzeiten - heute fast nur noch Marken emittiert, bei denen das Bild, statt eines rechteckigen Randes und weißer Zähnung, zumindest an drei Seiten bis auf die Zähnung rausläuft, kommt es oft vor, daß die Tintenstrahlentwertung nicht im weißen Bereich auftrifft und somit (fast) vollständig wegwischbar ist.

Das trifft zumindest auf die selbstklebenden Varianten einzelner Ausgaben zu. Insbesondere erwähnt sei hier die 145er Pöppelmann, die auf dem Beleg unter [#8] verwendete Seestück (Gerhard Richter), insbesondere aber auf die dunkelbraune 145er Heuß Sondermarke, auf die überwiegend herbstlich braune 145er Deutsche Buchenwälder sowie die 55er Sixtinische Kapelle und die grünen 62er Asterix und Obelix.

Die Post täte gut daran, den Marken wieder ein Gesicht wie früher zu geben, also die Bilder nicht bis auf die Zähnung rauslaufenzulassen, sondern ihnen einen Rahmen geben, innerhalb desselben das ganze Motiv unterkommt, ob der Rahmen nur grafisch dargestellt ist oder nicht, die Zähnung sollte unbedingt weiß bleiben. (Ausnahmen kann man immer machen, wie zb. 1990 beim Block 1 Jahr Mauerfall, bei dessen Einzelmarken der deutsche Regenbogen über die Zähnung durchläuft, das war da ästhetisch erforderlich, man beachte, daß die Bogenvariante dieser Ausgabe aber keinen durchlaufenden Regenbogen hat.)

Das ist zum einen schöner, und zum anderen würde man tintenstrahlentwertete Marken immer als entwertet erkennen, ein erneutes Verwenden nach Wegwischen ist dann nicht mehr möglich. Ich denke, daß die technische Abteilung sich längst mit dieser Problematik befaßt. Möglich wäre beispielsweise auch, daß die Oberfläche der selbstklebenden Marken rauher gemacht wird, vergleichbar den naßklebenden, oder eine stärkere Tintenstrahlfarbe zum Einsatz kommt.
 
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