Thema: Bund: Korrigierte Nachgebühr
Heiko.Joe.Nagengast Am: 05.02.2016 20:26:18 Gelesen: 6163# 10@  
Unter [#8] ist es richtig erklärt.

Es waren zwei Postler am Werk. Der Brief wurde, vom Kunden bereits frankiert, vermutlich zusammen mit weiteren Briefen nachmittags in der Betzdorfer Hauptpost 5240 Betzdorf, Sieg 1 aufgeliefert und dabei zunächst nicht genau angesehen, weil vermutlich gerade viel los war. Als gerade etwas Luft und der Kunde aber schon weg war, stempelte der Beamte den Brief mit dem Stempel "ab", der auf 18 Uhr eingestellt war, dabei fielen ihm die DDR-Marken auf.

Zu dieser Zeit wurden alle Nachmittagseinlieferungen mit 18 Uhr gestempelt. Briefzentren gab es noch nicht, diese Funktion hatten zentral die Hauptpostämter. Zwischen ca. 17 und 20 Uhr trudelten dann die Sendungen aus den über die Stadt verteilten gelben Briefkästen in der Hauptpost ein und wurden mit der Stempelmaschine oder am hinteren Tisch von Hand, wo der Stempel "aj" auf 20 Uhr gestellt zum Einsatz kam. Ab 20 Uhr gingen dann die Briefe in alle Richtungen raus. Der Beamte am Schalter hat korrekt die 30er Alphabetisierung anerkannt, es ist bekanntlich die einzigste DM-Marke mit der Aufschrift DDR und war vom 24.7.90 bis 31.12.91 im ganzen Bundesgebiet gültig. Die ungültigen DDR-Marken links stempelte er - völlig korrekt - nicht. Laut Postordnung dürfen ungültige Marken nicht gestempelt werden.

Als die Schalterpost zusammen mit der Briefkästenpost nach Schalterschluß hinten für den Versand nach dem Schema "PLZ 5240, 5241, 5248, 5249, 5200, 5000, andere, Ausland" vorsortiert wurde, fiel einem Kollegen der Brief auf. Er wußte nicht, daß die 30er Alphabetisierung noch gültig ist und "verschlimmbesserte" die Austaxierung fälschlicherweise von 110 auf 140 pf, markierte analog die Marke mit weiteren Kreidestrichen. Er stempelte dann, um ganz sicherzugehen, regelwidrig noch die bereits ungültigen DDR-Marken am hinteren Tisch mit dem Stempel "aj". Er hätte eigentlich ins "Amtliche Verzeichnis der gültigen Postwertzeichen", das an jedem Schalter vorhanden war, schauen müssen...

Ein dekorativer Beleg, der die Komplexität der in der Wendezeit im Umlauf befindlichen Marken und die damit verbundene Unsicherheit der Postler im Umgang damit eindrucksvoll dokumentiert.

Ansprüche von Privat an Staat bzw. von Privat an Gewerblich verjähren nach 30 Jahren. Die Frist beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem sie entstand. Ihr Erstattungsanspruch von 15c verjährt somit am 1.1.2021, Sie würden aber in jedem Fall den Umschlag verlieren. Behalten Sie ihn und verzichten Sie auf die Erstattung.
 
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