Thema: (?) (35) Bund Nachentgelt Label der Post
juni-1848 Am: 07.02.2016 12:23:55 Gelesen: 32193# 20@  
@ Heiko.Joe.Nagengast [#18]
@ juni-1848 [#8]

Danke, Heiko, für die ausführliche Würdigung der beiden Belege zum " Einziehungsentgelt bei Fälschung/Manipulation"

Alternativ bestünde die Möglichkeit, Strafantrag wegen Betrugs, ersatzweise Erschleichens von Leistungen, zu stellen, um den "Täter" von einer Wiederholung abzuschrecken. Doch davon hat die Post primär nichts, auch nicht die 30 Euros, und obengenannter Bürokratieaufwand fällt aber trotzdem an.

Hat jemand Erfahrung mit der Verweigerung, diese 30 Euros zu zahlen?


Ein Sammlerfreund frankiert mit den Sonder- und Zuschlagsmarken, die er auf Tauschtagen erbeutet. Reichlich erstaunt schaute er mich an, als ich ihn fragte, ob denn die abgelösten Marken ohne Gummi noch frankiert werden dürfen. Seine Meinung: Da sie nicht mehr postfrisch sind, werden sie auch nicht gesammelt, können also nur noch aufgebraucht werden.

Diese Meinung wurde Silvester 2015 erschüttert: Als Gag hatte er mehrere großformatige Kartonausschnitte (Porto 1,45 EUR), ehemals Warenumverpackung mit Weihnachtswerbung, versendet. Frankiert hatte er eine dieser Sendungen mit postfrischen 10 und 20 ct Blumen, 3 ct Ergänzung und einer ungestempelten (abgelösten) DM/EUR-Marke zu 1,12 EUR. Letztere trug am rechten Rand noch einen Klebestreifen (Tesafilm). Die Marken wurden sowohl in der Agentur mit Handstempel als auch maschinell mit der "Welle" entwertet.

Erst nachträglich wurde die 1,12er blau umkreist, ergänzt durch zwei Blaustiftpfeile oben und unten, die auf den Tesastreifen hinwiesen. Die Karte wurde dem Absender OHNE Nachentgelt-Label oder -Stempel vorgezeigt - und der Bote hatte ein technisches Gerät dabei, mit dem er für das Einziehungsentgelt einen "Kassenzettel" hätte ausdrucken können.

Da der Weihnachtsgruß nun eh nicht mehr seinen Zweck erfüllen konnte, lehnte der Absender die Zahlung und die Rücknahme ab. Überraschenderweise nahm der Bote die Sendung wieder mit. Diese Sendung wurde also werde dem Empfänger noch dem Absender ausgehändigt. Auch hat der Absender seitdem nichts mehr von dieser Sendung gehört.

Ob dieses Vorgehen den AGB-Brief entspricht, mögen andere an dieser Stelle diskutieren.

Die Zahlung verweigern, konnte also bisher erfolgreich sein, wenn Empfänger und Absender wissen, dass der Inhalt "belanglos" ist. Lässt aber ein erboster Sammler, der eine "Rarität" als Schnäppchen erbeutet hat, diese mit Einziehungsentgelt belastete Sendung zurückgehen, könnte das Schnäppchen verlorengehen, wenn auch der Absender sich verweigert. Folge: Der Empfänger erhält statt seiner Rarität nur den Schäppchen-Kaufpreis plus Versandkosten vom Verkäufer zurück.

Der Empfänger steckt hier genauso in der Bedrouille wie jene Empfänger, die sicher wissen, dass ein solcher Brief etwas Wichtiges/Eiliges/Terminsachen beinhaltet.

In solchen Fällen würde ich persönlich in Vorleistung gehen und den Absender anschließend in die Pflicht nehmen! Stellt sich nachträglich sogar heraus, das Einziehungsentgelt war nicht berechtigt, bleibt die telefonische Reklamation bei der Post samt Erstattung: (siehe @ juni-1848 [#8]: 8. Stellt sich nachträglich heraus, dass eine Nachgebühr fälschlicherweise erhoben wurde, wird analog zu 6. der erhobene Betrag GROßZÜGIG in Postwertzeichen erstattet.)

Abschließend stelle ich mir die Frage, ob ein "Verkäufer" sich seine Sammlerkunden vergraulen möchte, indem er "verfälschte/manipulierte" Marken zur Frankatur verwendet?

Stellt er dann auch noch die Versandkosten dem Käufer in Rechnung, ist das aus Käufersicht nichts anderes als BETRUG!
*

Besteht bei einem Großbrief die Frankatur sowohl aus frischen als auch aus gewässerten Marken, "übersieht" der Tintenstrahler regelmäßig die gewässerten und bestrahlt nur die frischen Marken, wirft sie jedoch nicht zur manuellen Bearbeitung aus. Die Sendung kommt dann teilentwertet beim Empfänger an oder wird im ZSP noch mit dem Gummistempel "Nachträglich entwertet" fertiggestempelt.

Einen Poststellen-Mitarbeiter eines größeren Münsteraner "Dienstleisters" habe ich gebeten, die Briefe auf die Seite zu legen, bei denen die Frankatur nicht vollständig entwertet wurde. Die Beute nur der Posteingänge zweier Tage zählte 51 Briefe, davon nur 11 Standardgröße aus 7 VERSCHIEDENEN Briefzentren Bei der Standardgröße erwischte der Maschinenstempel schlichtweg nicht alle Marken. Das gleiche auf den Großformaten mit der "Tintenstrahl-Welle". Und ganz sicher macht sich kein "Gutachter", "Anwalt" etc. die Mühe, Kleinstwerte wieder zu verwenden oder wie in zwei Fällen Selbstklebende mit anhängendem Teilrand (weil nicht richtig "durchgestanzt") abzulösen und mühsam wieder mit anhängendem Teilrand aufzukleben...

Ferner durfte ich die Frankatur-Ausschnitte mitnehmen, habe die Marken beim Frühstück abgelöst und stellte fest: Keine Selbstklebende war wiederverwendet und bei den länger im Wasser liegenden verfärbte sich der "weiße Rand" bräunlich vom Papier des Couverts.

@ Tech-Nick [#19]

Das kann ich so nicht bestätigen, denn in der Großbriefsortieranlage werden die Briefmarken nur mittels einer Kamera "erkannt". Und der ist die Fluoreszenz völlig wurscht.

Da muss ich Tech-Nick Recht geben. Der zweite in Beitrag von juni-1848 [#8] gezeigte Beleg wurde trotz durch manipulierter Oberfläche schwächelnder Fluoreszens von der maschinellen Welle entwertet. Auch hier im regionalen Briefzentrum wurde (Stand Mai 2014) noch mit Kamera gearbeitet.

Mit den neuen "codierten" und damit auslesbaren Labels (siehe Nachtreter [#17]: [http://www.philaseiten.de/cgi-bin/index.pl?PR=116806] erhofft sich die Post im stillen Kämmerlein, die zahlreichen bisher nicht eingehobenen Nachgebühren mit Hilfe technischer Ausrüstung der Boten und folglich einfacher Abrechnung per Knopfdruck nach einem Botentag doch noch zu vergolden... Aber das ist Zukunftsmusik.

Sammlergruß, Werner

* Liebe Sammler, wenn ihr schon das Wiederverwenden Ungestempelter/Abgelöster als Kavaliersdelikt betrachtet, dann verwendet bitte untereinander wenigstens keine "manipulierten oder verfälschten" Briefmarken, gelle?

Es sei denn, Ihr braucht das 30-EUR-Einziehungsentgelt beleghaft als Eyecatcher für Eure nächste Ausstellungssammlung ;-)))
 
Quelle: www.philaseiten.de
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