Thema: Shill Bidding - Verbotenes Preis Pushen bei Ebay
Carolina Pegleg Am: 03.01.2009 15:14:41 Gelesen: 47647# 16@  
@ Lars Böttger [#48]

Ich schätze Dich sehr, aber die Äusserung in [#48] setzt die falschen Signale. Shill bidding ist in einigen Ländern gesetzlich verboten. In Deutschland ist es auch m. W. nicht gesetzlich verboten, was mit der Detailausgestaltung des Betrugstatbestandes im deutschen Strafrecht zu tun haben mag, aber sicher nicht mit einer planmässigen rechtlichen Billigung eines "ehrenwerten" Verhaltens. In Deutschland sind Käufer gegen das Pushen "nur" durch die AGB von ebay geschützt: http://pages.ebay.de/help/policies/seller-shill-bidding.html

Diesen AGB haben sich Verkäufer und Käufer unterworfen und sie bilden den Geschäftsrahmen. Wenn ich Deine Äusserung richtig verstehe, behauptest Du das AGB-mässige Verbot des Bietens auf eigene Angebote sei unwirksam und Du wartest nur darauf, dass jemand dieses unlautere Verhalten von ebay durch Klage zu Fall bringt. Du suggerierst somit shill bidding sei OK, ebay habe unrecht. Es gibt für eine Unwirksamkeit dieser Klausel aber keinerlei Anhaltspunkte. Wenn Du der Meinung bist, alles was nicht strafrechtlich Betrug ist, sei zivilrechtlich erlaubt, hast Du (zum Glück) schlicht unrecht. Ebay untersagt als internationale Handelsplattform ein in anderen Ländern gesetzwidriges Verhalten. Es spricht sicher nicht dagegen in AGBs höhere Standards an Lauterkeit, Fairness und Einhaltung von Treu- und Aufklärungspflichten zu fordern, als sein gegenüber nach deutschem Recht gerade nicht zu betrügen.

Wenn es etwas gibt, worauf wir als Sammler warten sollten, dann darauf, dass ein mutiger Richter in Deutschland in extremen Fällen der Täuschung des Käufers über die tatsächliche Höhe des Kaufpreises durch Pushen des Preises den Betrugstatbestand als erfüllt ansieht. Siehe zur Unlauterkeit des Pushens auch meine Meinung in [#1].

@ Robertomarken

Ob ebay in dem von mir berichteten Fall etwas unternimmt, bleibt abzuwarten. Der Link ist mir in [#13] beim Kopieren des Textes der formularmässigen Email die ich erhalten habe mit hinein geraten. Dies ist die Suchseite, wo ich prüfen kann, ob das Mitglied, um das es geht noch aktiv ist. Ansonsten hat der Link keine Bedeutung.
 
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