Thema: (?) (59) (65) Deutsches Reich: Dienstbelege - Frei durch Ablösung Reich
Stefan Am: 04.01.2009 09:15:34 Gelesen: 71020# 2@  
@ HEFO58

Ich tippe einmal darauf, dass es sich bei deinem Beleg um einen Brief von einer Behörde handelt. Normalerweise hätte dieser mit Dienstmarken frankiert werden müssen. Da dem Absender am 14.11.1923 während der Hochinflation keine Marken mehr zur Verfügung standen, wurde darauf verzichtet und mittels Siegelstempel nachgewiesen, um wen es sich bei dem Absender handelt.

Die Behörden konnten Dienstbriefmarken immer reichlich bestellen, in der Dienststelle lagern und bei Bedarf verbrauchen. Die Bezahlung dieser Dienstmarken erfolgte erst nach dem Verbrauch (wenn der Nennwert der Marken inflationsbedingt weiter gesunken war). Dadurch vermute ich bei dem Beleg, dass seitens der Absenderbehörde oder des Einlieferungspostamtes das Porto des Briefes zur nachträglichen Verrechnung notiert wurde.

Die Reichspost setzte noch den Tagesstempel als Einlieferungsdatum auf den Umschlag.

Gruß
Pete
 
Quelle: www.philaseiten.de
https://www.philaseiten.de/thema/1133
https://www.philaseiten.de/beitrag/12219