Thema: (?) (35) Bund Nachentgelt Label der Post
DL8AAM Am: 23.02.2016 20:09:39 Gelesen: 30978# 25@  
@ Tech-Nick [#24]

Briefmarken ohne Stempelabdruck, die aufgedruckt oder bereits verklebt waren und dann aus Briefumschlägen oder POSTKARTEN ausgeschnitten wurden, dürfen nicht dazu genutzt werden, Sendungen zu frankieren.

Nick,

hier steht aber nur, dass sie nicht ausgeschnitten und dann mit der ausgeschnittenen Ursprungsunterlage zusammen neu verklebt werden dürfen, von ablösen steht hier aber nichts.

Das ausgeschnittene Marken und Wertstempel nicht neu verklebt werden sollen, verstehe ich sehr gut, da dann die Umschläge (nur) in diesem Bereich (ungleich verteilt) doppelt so dick werden (als normal) und so möglicherweise in den "Maschinen" zu Probleme führen können. Also muss der "fehlverklebende Kunde" seine ungenutze Marke ablösen und darf diese dann anschließend neu verkleben. Wenn er sie denn nicht umtauschen lassen will, wozu ihn dieser Passus ihn ja auch nicht zwingt, die Regel betrifft nur die noch auf einer Ursprungsunterlage befindliche Marken. Ein Neuverkleben einer abgelösten und bisher ungenutzen Marke wird hier zumindest ausdrücklich nicht verboten. Ausdrücklich wird nur von Ausschneiden gesprochen.

Danke für die Richtigstellung, mir war dieser Umstand so auch noch nicht bewusst. Ich bin bisher immer davon ausgegangen, dass man neben den Ausschneiden auch nicht Ablösen (zum Neuverkleben) darf. Also besser immer in die Originalquellen schauen und nicht immer nur etwas nachplappern, was man mal irgendwo aufgeschnappt hat. ;-) Nochmals danke!

Gruß
Thomas
 
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