Thema: Neuheiten aus Deutschland
Brigitte Am: 29.02.2016 07:07:00 Gelesen: 712029# 321@  
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Thema: „500 Jahre Reinheitsgebot für Bier“

Das bayerische Reinheitsgebot ist ein halbes Jahrtausend alt und damit eine der weltweit ältesten und bis heute gültigen Lebensmittelverordnungen. Am 23. April 1516 erließen die bayerischen Herzöge Wilhelm IV. und Ludwig X. ein Gesetz, das zur Bierherstellung nur „Gersten, Hopfen und Wasser“ zuließ. Zugrunde lagen Motive, die man heute mit dem Begriff „Verbraucherschutz“ umschreiben würde. Denn Bier war zu jener Zeit kein Produkt hoher Braukunst. Um seine Haltbarkeit zu verlängern, mischten die Brauer oft abenteuerliche Zutaten in den Sudkessel: Die Palette reichte von Stechapfel über Wermut bis zu Ochsengalle. Selbst giftige Substanzen wie Tollkirsche oder Bilsenkraut kamen zum Einsatz.

Schon früh gab es daher Versuche der Obrigkeit, die Qualität des „Grundnahrungsmittels“ zu verbessern. 1156 erließ Kaiser Barbarossa für Augsburg ein Gesetz, in das auch die Bierqualität Eingang fand. „Wenn ein Bierschenker schlechtes Bier macht oder ungerechtes Maß gibt, soll er gestraft werden“ – heißt es in der „Justitia Civitatis Augustensis“, dem ältesten deutschen Stadtrecht. Eine Festlegung auf bestimmte Rohstoffe zum Bierbrauen erfolgte 1487 durch Herzog Albrecht IV. von Bayern. Er verfügte, dass zur Bierbereitung nur Wasser, Gerste und Hopfen verwendet werden dürfe – die Regelung galt jedoch zunächst nur für München. Erst das heute als „Reinheitsgebot“ bekannte Gesetz von 1516 weitete die Münchner Regelung auf ganz Bayern aus.

Hefe wurde, weil ihre Bedeutung im Brauprozess zunächst noch nicht bekannt war, später noch als vierte erlaubte Zutat ausdrücklich ins Reinheitsgebot mit aufgenommen. Und noch eine weitere Veränderung gab es im Laufe der Jahre: Aus Gerste wurde Gerstenmalz, aus Gerstenmalz schließlich Malz. 1906 wurde das bayerische Reinheitsgebot auch im übrigen Deutschland übernommen. Seitdem hat es nichts von seiner Aktualität verloren. Das Motto „Hopfen und Malz – Gott erhalts“ ist auch nach 500 Jahren Leitspruch des deutschen Brauwesens und Inbegriff für Qualität.



Ausgabetag: 07.04.2016
Wert (in Euro Cent): 45
Entwurf Postwertzeichen und Stempel: Thomas und Martin Poschauko, Bad Feilnbach
Papier: Gestrichenes, weißes und fluoreszierendes Postwertzeichenpapier DP II
Druck: Mehrfarben-Offsetdruck der Bundesdruckerei GmbH, Berlin
Größe Postwertzeichen: 33,00 x 39,00 mm
MiNr. 3229
 
Quelle: www.philaseiten.de
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