@ Martinus
[#266]Hallo Michael,
du darfst dir das nicht als Ausruf vorstellen, sondern unter einem "Aufruf" ist ein Aushang zu verstehen, in dem eine Frist gesetzt wird, innerhalb derer das aufbewahrte Gut im Postamt noch abgeholt werden kann, bis es an den Absender zurückgeht.
Viele Grüße
Ingo