@ Friedensfahrer
[#80] Des weiteren frage ich mich, ob die doppelte Verwendung erlaubt war, hätte der Postbeamte nicht beanstanden oder wenigstens eine Notiz vermerken müssen?Solange die Anschrift eindeutig und lesbar war stand einer zweiten Beförderung nichts im Wege.
Sind solche Briefe selten?Im Südwesten sind solche Belege häufig.
Gruß
wuerttemberger