Thema: Bund Dauerserie Blumen
Journalist Am: 13.03.2016 23:21:23 Gelesen: 785343# 329@  
Hallo an alle zur Info,

seit Anfang Februar verkauft die Deutsche Post einen neuen Plusbrief mit Blumenfrankatur, der gegen die eigenen AGB (allgemeinen Geschäftsbedingungen) verstößt und der bei stichpunktartigen Kontrollen mit Nachentgelt belegt werden muß, wen er korrekt bearbeitet wird:



Da der obige Plusbrief größer als mein A4-Scanner ist, habe ich ihn aus 2 Teilen wieder zusammengesetzt - daher die kleine senkrechte Nahtstelle beim Bild.

Dieser Plusbrief ist derzeit nicht zulässig, da die AGB eindeutig besagen, das die Versendungsform "Warenbrief International" nur mit einer Internetmarke freigemacht werden darf ! - alle anderen Freimachungsformen also auch der obigen Plusbrief verstoßen gegen die derzeit gültigen AGB und sind dann als normale Auslandsgroßbriefe bis 500 Gramm zu behandeln, also mit Nachentgelt in Höhe von 50 Cent zu belegen. Dazu gibt es sogar einen speziellen gelben Aufkleber mit entsprechenden Text in der derzeit gültigen Softwareversion 4.2.

Eine Presseanfrage läuft, wieso hier die linke nicht weiß, was die rechte tut und man sich bei den eigenen AGB nicht auskennt - aber das ist ja neuerdings beim Produktmanagement Plusbriefe nicht die erste Panne, dieser Art.

Viele Grüße Jürgen
 
Quelle: www.philaseiten.de
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