Thema: Shill Bidding - Verbotenes Preis Pushen bei Ebay
rudolfo Am: 09.01.2009 15:56:40 Gelesen: 47106# 27@  
Hallo interessierte,

ebay (Online-Auktionen) sind nach deutschem Gewerberecht keine Auktionen (Versteigerungen); hierzu gibt es bereits einige rechtskräftige Urteile.

Für Versteigerungen (Auktionen) gibt es in der Gewerbeordnung (§34 und folgende) klare Richtlinien, in denen insbesonders das "Shill Bidding" absolut verboten ist; mir dürfte erkennbar ein "Shill Bidding" nicht auffallen, denn dann würde ich bis zum letzten kämpfen, um mein Recht zu bekommen; wenn jemand für 1,-€ anbietet, dann muß er auch bereit sein, das Angebotene für 1,- € zu verkaufen!
 
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