Thema: Stiftung Philatelie: Peter Feusers Fragen an die Stiftungsaufsicht
Peter Feuser Am: 28.03.2016 18:56:59 Gelesen: 14225# 11@  
@ concordia, stephan.juergens, alle

Zum Thema Stiftung/Einfluss des BDPh besteht m.E. erheblicher Klärungsbedarf. Ich habe mich deshalb am 15.8.2015 bei der zuständigen Stiftungsaufsicht Frankfurt a.M. beschwert. Diese Eingabe wurde mittlerweile an das Regierungspräsidium in Darmstadt weitergegeben. Eine Antwort steht wegen der Komplexität der Eingabe noch aus. Nachfolgend der Wortlaut meiner Beschwerde:

Stadt Frankfurt a.M.
Der Magistrat, Rechtsamt
z.H. Herrn Harald Erdmann
Stadtverwaltung (Amt 30) Sandgasse 6
60311 Frankfurt a.M.

Betr.:
Stiftung zur Förderung der Philatelie und Postgeschichte, 53175 Bonn, Mildred-Scheel-Str. 2

Sehr geehrter Herr Erdmann,

am 8. 1. d. J. habe ich mich mit einer Eingabe an die Stiftung zur Förderung der Philatelie und Postgeschichte gewandt, hierin verschiedene Missstände beklagt und um Aufklärung und Abstellung gebeten. Die Antwort der Stiftung ist so unbefriedigend, dass ich mich an Sie als die zuständige Stiftungsaufsicht mit der Bitte um eine Untersuchung wende. Das Schreiben der Stiftung füge ich bei. Das Stiftungsvermögen besteht zu einem wesentlichen Teil aus Mitteln der Allgemeinheit (Erlöse von Zuschlagsmarken „Tag der Briefmarke“ u.ä.).

Die grundsätzlichen Probleme habe ich in der Anlage aufgelistet. Desweiteren füge ich meine Eingabe an die Stiftung vom 8.1.2015 (aktualisiert am 2.4.2015) als Kopie bei.

Es wird wegen der Komplexität der Eingabe nicht erwartet, dass sich die Stiftungsaufsicht mit deren Einzelheiten befasst. Sie dient zur Illustration meiner Beschwerde. Auf Wunsch kann diese Eingabe in vereinfachter Form vorgetragen werden. Auch stehe ich jederzeit nach Absprache für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Stuttgart, am 13. August 2015

Eingabe an die Stiftungsaufsicht Frankfurt a.M., betreffend die Stiftung zur Förderung der Philatelie und Postgeschichte, 53175 Bonn, Mildred-Scheel-Str. 2

1.) Der Vorsitzende der Stiftung zur Förderung zur Philatelie und Postgeschichte, Uwe Decker, hat wiederholt gegen die Stiftungssatzung verstoßen bzw. ist für satzungswidrige Entscheidungen verantwortlich (siehe Kap. I meiner Eingabe vom 6.1.2015 an die Stiftung). Dieses Fehlverhalten wurde öffentlich diskutiert, ohne dass daraufhin eine Reaktion von der Stiftung erfolgte. Das Stiftungskuratorium hätte sich -auch öffentlich- vom Verhalten ihres Vorsitzenden distanzieren und seinen Rücktritt herbeiführen müssen. Uwe Decker ist gleichzeitig Vorsitzender des Bundes deutscher Philatelisten (BDPh). Im Stiftungskuratorium werden fünf von zehn Mitgliedern vom BDPh gestellt. Diese Kuratoriumsmitglieder können alle Entscheidungen des Kuratorium beeinflussen und blockieren (vgl. Kap. 2 dieser Eingabe).

- Die Stiftungsaufsicht möge eine Untersuchung über die Vorgänge einleiten und prüfen, ob das Fehlverhalten des Stiftungsvorsitzenden nicht seine Abberufung durch die Stiftungsaufsicht erforderlich macht.

2.) Das Stiftungskuratorium besteht aus 5 Mitgliedern des BDPh und 5 Mitgliedern, die der Deutschen Post zuzuordnen sind. Der BDPh ist gleichzeitig der Hauptempfänger von Stiftungsmitteln. Der BDPh kann die Vergabe von Stiftungsmitteln an ihn selber fördern bzw. die Vergabe an andere blockieren. Der BDPh kann alle Entscheidungen der Stiftung blockieren. Dies kann nicht rechtens sein.

- Die Stiftungsaufsicht möge anordnen, dass entweder die Anzahl der Kuratoriumsmitglieder um zwei von BDPh und der Deutschen Post unabhängige Mitglieder auf zwölf erhöht wird, oder aber BDPh und die Deutsche Post jeweils einen Kuratoriumssitz an zwei unabhängige Mitglieder abgeben.

3.) Der BDPh-Präsident wurde in der Vergangenheit gleichzeitig automatisch Stiftungsvorsitzender. Dies kann nicht rechtens sein, weil der BDPh gleichzeitig der Empfänger des größten Teils der ausgeschütteten Stiftungsmittel ist.

- Die Stiftungsaufsicht möge anordnen, dass der Stiftungsvorsitzende und auch der Kuratoriumsvorsitzende in Zukunft vom Stiftungskuratorium gewählt wird.

4.) In der Kuratoriumssitzung vom Mai 2014 wurde der Stiftungsvorsitzende Uwe Decker auch zum Vorsitzenden des Stiftungskuratoriums gewählt. Dies kann nicht rechtens sein. Die entsprechenden Beschlüsse dieser Sitzung wurden bereits aufgrund der Beschwerde eines der durch Uwe Decker „par ordre du Mufti“ satzungswidrig entlassenen ehemaligen BDPh-Vorstands- bzw. Verwaltungsratsmitglieder von der Stiftungsaufsicht für nichtig erklärt.

- Falls noch nicht geschehen, möge die Stiftungsaufsicht anordnen, dass in Zukunft der Stiftungsvorsitzende nicht gleichzeitig der für die Kontrolle des Vorstandes zuständige Vorsitzende des Stiftungskuratoriums sein kann.

5.) Die Stiftungsverfassung gebietet die Veröffentlichung der Rechenschaftsberichte in angemessener Form. Dies ist bislang nicht geschehen. Die Rechenschaftsberichte wurden in der Vergangenheit lediglich während der jährlich bzw. mittlerweile nur noch zweijährlich stattfindenden „Philatelistentage“ durch den Geschäftsführer der Stiftung mündlich vorgetragen. Sie waren deshalb nur einem extrem kleinen Kreis zugänglich.

- Die Stiftungsaufsicht möge anordnen, dass die jährlichen Rechenschaftsberichte zeitnah nach deren Erstellung auf der Homepage der Stiftung und in der Zeitschrift „philatelie“ veröffentlicht werden. Die Stiftungsaufsicht möge ferner anordnen, dass die Rechenschaftsberichte der vergangenen zehn Jahre umgehend auf der Homepage der Stiftung zur Einsicht bereit gestellt werden. Die Stiftungsaufsicht möge weiterhin der Stiftung aus Gründen der Transparenz empfehlen, alle Stiftungsempfänger mit Angabe des ausgeschütteten Betrages, sofern er über Euro 2.000 beträgt, in den Rechenschaftsberichten namentlich zu benennen.

6.) Die Stiftung kommt meines Erachtens Ihrer verfassungsgemäßen Verpflichtung zum Schutz bzw. zur Förderung von philatelistischem und postgeschichtlichem Kulturgut nicht nach (vgl. Kap. II meiner Eingabe an die Stiftung). Die Stiftung empfindet sich ihren eigenen Angaben teilweise nicht zuständig und verweist beispielsweise in der Bleisulfid- Affäre auf den BDPh, der wiederum in den vergangenen 15 Jahren bei der Vertriebsverhinderung der vermutlich schadensverursachenden Hart-PVC-Folien völlig untätig geblieben ist. Die Stiftung hat einerseits für eine Briefmarkenausstellung im Jahre 2009 Euro 800.000 bereitgestellt und subventioniert die Zeitschrift „philatelie“ mit sehr hohen Beträgen, verweigert aber mittlerweile den philatelistischen Bibliotheken die zuletzt gewährte Unterstützung von rund Euro 50.000 (das entspricht etwa 3 Promille des Stiftungsvermögens!) vollständig, so dass deren Existenz in Frage gestellt ist.

- Die Stiftungsaufsicht möge die Stiftung zur Förderung der Philatelie und Postgeschichte ermahnen, ihren satzungsgemäßen Aufgaben zum Schutze und zur Förderung von philatelistischem bzw. postgeschichtlichem Kulturgut nachzukommen.

7.) In der Vergangenheit fand meines Erachtens keine hinreichende Kontrolle von ausgezahlten Stiftungsmitteln durch die Stiftung bzw. den BDPh statt. Es gibt Hinweise auf direkten oder indirekten Missbrauch von Stiftungsmitteln (vgl. Kap. III und IV meiner Eingabe).

- Die Stiftungsaufsicht möge die Stiftung ermahnen, in Zukunft die Verwendung von Stiftungsmitteln zu kontrollieren bzw. Hinweisen auf den Missbrauch von Stiftungsmitteln nachzugehen.

8.) Die Stiftung finanziert fast hälftig die Produktion und den Vertrieb der Zeitschrift „philatelie“. Die Zeitschrift hat jährlich Anzeigenerlöse in vermutlich deutlich sechsstelliger Höhe. In der Vergangenheit kamen die Anzeigenerlöse nur zu einem kleineren Umfange der Stiftung bzw. dem BDPh zu Gute, sondern wurden offenbar zur Finanzierung der Betriebskosten der Firma Phila-Promotion aufgewandt, die als Verlag für die “philatelie“ fungiert. Als langjährige Geschäftsführer und Inhaber dieser im Grunde genommen überflüssigen Firma fungierten bzw. fungieren ein ehemaliger BDPh-Präsident und ein ehemaliger Schatzmeister. Die Aufgaben der Firma Phila-Promotion (Erstellen von Anzeigenrechnungen usw.) können leicht durch die BDPh-Geschäftsstelle erledigt werden. Es entsteht der Eindruck, dass durch diese fragwürdige Konstruktion ehemalige BDPh- Funktionäre zum Nachteil von Stiftung und BDPh begünstigt werden (vgl. Kap. IV meiner Eingabe an die Stiftung). Die Stiftung empfindet sich für die Missstände bei der Firma Phila-Promotion nicht zuständig, obwohl ihr beträchtliche Anteile an den mutmaßlich zweckentfremdeten Anzeigenerlösen zustehen.

- Die Stiftungsaufsicht möge anregen, dass die Zwischenschaltung der Firma Phila-Promotion als „Verlag“ der Zeitschrift „philatelie“ in Zukunft unterbleibt bzw. alternativ die von der Stiftung dem BDPh gewährten Zuschüsse für die Zeitschrift „philatelie“ um den Betrag, der für die Betriebskosten der Firma Phila-Promotion durch Anzeigenerlöse der „philatelie“ aufgewandt wird, gekürzt wird.

Stuttgart, am 13. August 2015
Peter Feuser

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Die Beiträge [#1] bis [#9] wurden aus dem WPHV-Thema kopiert, da es überwiegend um die Stiftung und die Zuschüsse ging, die Beiträge [#10] und [#11] wurden komplett verschoben.
 
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