Thema: Stiftung Philatelie: Peter Feusers Fragen an die Stiftungsaufsicht
Peter Feuser Am: 24.03.2016 16:31:26 Gelesen: 15522# 4@  
"Der LV-Südwest würde sich durch einen Austritt aus dem BDPh komplett von den Stiftungsmitteln abschneiden."

Das ist natürlich Unfug.

Es mag in der Vergangenheit vielleicht so gewesen sein, dass ohne den BDPh bei der Vergabe von Stiftungsmitteln nichts ging (50 % der Kuratoriumsmitglieder wurden vom BDPh gestellt, darunter der/ein Stiftungsvorsitzender). Nach meinen Informationen ist eine "Satzungsänderung" geplant, nach denen bei der Stiftung der BDPh nicht Entscheidungen zu seinen Gunsten lenken bzw. umgekehrt blockieren kann. Die Stiftungsmittel stammen von der Allgemeinheit. Die einseitige Vergabe von Stiftungsgeldern ist unzulässig. In einem anderen Forum kann meine Eingabe an die Stiftungsaufsicht, in der ich mich über die verschiedenen Missstände dort beschwert habe, nachgelesen werden.

Wenn ein BDPh-freier WPhV einen Antrag für Stiftungsmittel stellt, muss dieser genauso behandelt werden, als wäre der WPhV noch im BDPh!
 
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