Inlandsbrief im Fernverkehr bis 20 g vom 2. Juni 1945 aus Güstrow nach Rostock. Der Brief wurde mangels gültiger Postwertzeichen mittels Barfrankatur (roter Stempel "Gebühr bezahlt.") freigemacht und mit dem Zweikreisstegstempel (3) GÜSTROW / l abgeschlagen. In Rostock wurde der Brief nachgesandt.