Thema: Shill Bidding - Verbotenes Preis Pushen bei Ebay
roteratte48 Am: 12.01.2009 13:18:21 Gelesen: 46832# 43@  
Wer eigentlich ist in der Lage, einem älteren, geistig nicht mehr ganz so beweglichem Herrn wie mir den moralischen Unterschied zwischen einem "Sicherungsgebot" (= shill bidding) und kostet nix und ist verboten und dem in etlichen, von eBay willkürlich festgelegten Kategorien (z.B. in der in manchen Punkten durchaus vergleichbaren Kategorie 'Antiquitäten') üblichen Festlegen eines Mindestpreises (=Reserve; ist kostenpflichtig und nicht nur erlaubt, sondern erwünscht)?

In beiden Fällen stellt der Verkäufer mit z.B. 1.- EUR Startpreis ein, in beiden Fällen ist für den Bieter der Reservepreis nicht ersichtlich, in beiden Fällen soll die Auktion dadurch 'in Gang kommen' und interessanter erscheinen. Bleibt der Verstoss gegen die AGB der Platform - gilt in gleichem Maße für den Einsatz des Snipers. Ich geh dann mal weitergrübeln.

Liebe Grüsse - Rolf
 
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