Inlandsbrief im Ortsverkehr bis 20 g vom 3. Juli 1945 aus Rostock (OPD Schwerin). Der Brief wurde mangels gültiger Postwertzeichen mittels Barfrankatur (roter Stempel "Gebühr bezahlt" und handschriftlichem Vermerk mit Bleistift "8 Rpf") freigemacht und mit dem Zweikreisstegstempel SEESTADT ROSTOCK 3 / f abgeschlagen.