@ Sleeran
[#3]Ich habe die oben gezeigte 13a als ** erworben. Nach Erhalt der Marke hatte ich Bedenken bezüglich Gummierung. Die Marke wurde dann von mir zur Prüfung geschickt. Prüfung ergab: "Neugummi" ansonsten tadellos. Habe mich mit dem Verkäufer dann auf einen Preisabschlag geeinigt und die Marke behalten, da diese ja bildseitig farbfrisch war.
Meine Frage war ja: "Kann man bei einer Prüfung eine behandelte, gewaschene Marke nachweisen", und wenn ja, sollte (oder muss) dieser Mangel auch beschrieben werden?
LG, Meinhard