Thema: Österreich: Fiskalmarken
Cantus Am: 25.05.2016 12:33:44 Gelesen: 3520# 4@  
@ Norbert [#3]

Hallo Norbert,

das sind zwar Ausschnitte, aber nicht von Belegen, die die Bezeichnung Ganzsachen tragen, denn mit diesen Wertstempeln wurden keine postalischen Gebühren entgolten. Das sind alles Werteindrucke von fiskalischen Belegen wie z.B. Rechnungen, Eisenbahnfrachtbriefen, Notariatsforderungen, Grundbuchauszügen, Totenscheinen usw. Mit diesen Werteindrucken wurden Papierentgelte bezahlt, zum Teil auch gesetzlich geregelte Gebühren, die im Rechtswesen für die Ausfertigung von Urkunden oder Urteilen vom Betroffenen zu bezahlen waren.

Ich habe selber eine größere Sammlung von solchen Belegen, da ich sie außerordentlich reizvoll finde. Alle diese Belege gehören zu dem Sammelgebiet, das man allgemein als "Fiskalphilatelie" bezeichnet. Bei deinem Beispiel finde ich es nur außertordentlich schade, dass da in der Vergangenheit irgend jemand die vielen Dokumente zerschnitten und damit vernichtet hat, so dass man nun diese Gebühreneindrucke nicht mehr einzelnen Vorgängen zuordnen kann.

Beispielhaft zeige ich dir nachstehend zwei entsprechende Belege.



Rechnung vom 20.12.1902



Inseratenschein vom 3.8.1905.

Da ein altes Formular verwendet worden war, inzwischen aber die Gebühren angehoben worden waren, musste mit Fiskalmarken (Gebührenmarken) ergänzt werden.

Viele Grüße
Ingo
 
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