Inlandsbrief im Fernverkehr bis 20 g vom 3. September 1945 aus Güstrow (OPD Schwerin - Sowjetische Besatzungszone) nach Quedlinburg. Der Brief wurde mangels vorrätiger Postwertzeichen mittels Barfrankatur (violetter Stempel "Gebühr bezahlt") freigemacht und mit dem Zweikreisstegstempel (3) GÜSTROW / l abgeschlagen.
Der Brief durchlief die Zensur, was durch folgenden Stempel dokumentiert ist: