Thema: USA: Flugposttarife in den USA vor 1938
saintex Am: 04.06.2016 22:12:19 Gelesen: 21551# 5@  
@ nor 42 [#4]

Hallo Norbert,

da haben wir aber völlig aneinander vorbeigeredet bzw. vorbeigeschrieben. Du möchtest also „nur“ wissen, ob Dein Luftpostbrief von Trier nach Clifton N.J vom 19.11.1937 bei einem Gewicht von 94 Gramm mit 3,05 RM portogerecht frankiert ist. Da im Jahr 1937 die Luftpostgebühr für einen Weitertransport des Briefes per Luftpost ab New York in deutschen Briefmarken vorausbezahlt werden musste [1], kommt es auf die 1937 geltenden us-amerikanischen Portosätze für die Luftpostbeförderung innerhalb der USA nicht an. Da haben lueckel2010 und ich umsonst in den us-amerikanischen Portosätzen gesucht.

Das Porto von 3,05 RM setzt sich wie folgt zusammen [2]:

- Auslandsbrief über 80 Gramm bis 100 Gramm 0,85 RM
- Auslands-R-Gebühr 0,30 RM
- Luftpostbeförderung ab New York auf den inneramerikanischen Luftpostlinien je 5 Gramm 10 Rpf. [3], bei einem Gewicht von 94 Gramm also 19 Gewichtseinheiten à 10 Rpf. = 1,90 RM.

Somit: 0,85 RM + 0,30 RM + 1,90 RM = 3,05 RM und damit potogerecht.

Bei der Aufgabe des Luftpostbriefes in Trier am 19.11.1937 wurde mangels geographischer Kenntnisse offensichtlich übersehen, dass der Bestimmungsort Clifton N.J. in unmittelbarer Nähe von New York und dem damals größten us-amerikanischen Flughafen Newark Metropolitan Airport liegt und eine Weiterbeförderung des Luftpostbriefes über New York hinaus nach Clifton N.J. mit Luftpost nicht nötig/möglich ist.

Ob es sich bei dem Inhalt des Luftpostbriefes tatsächlich um Geschäftspapiere handelte ist nicht sicher. Für Geschäftspapiere galt 1937 im Auslandsverkehr ein ermäßigter Portosatz von 0,25 RM bei Geschäftspapieren mit einem Gewicht bis 250 Gramm [4].

Im November 1937 gab es keinen Luftpostverkehr über den Nordatlantik, nachdem die Zeppelinfahrten nach der Katastrophe von Lakehurst am 06. Mai 1937 und auch die Katapultflüge von den Dampfern Europa und Bremen nach New York eingestellt worden waren. Die Luftpostliste Ausgabe Oktober/November 1937 vermerkt folglich auf Seite 27 unter der Rubrik Nordamerika:

„Luftschiffahrten und Nachbringeflüge zu den Dampfern Bremen und Europa finden zur Zeit nicht statt"

[1] Zuschläge für die Luftpostbeförderung in den USA durften bis 14.06.1927 mit us-amerikanischen Luftpostmarken bezahlt werden, ab 15.06.1927 nur noch mit deutschen (MICHEL Postgebühren-Handbuch 2. Aufl. München 2004 Seite 176)
[2] MICHEL Postgebühren-Handbuch a.a.O.[1] Seite 103
[3] Luftpostliste Ausgabe Oktober/November 1937, herausgegeben vom Reichspostministerium Seite 27-28
[4] MICHEL Postgebühren-Handbuch a.a.O.[1] Seite 103

MfG

Wolfgang
 
Quelle: www.philaseiten.de
https://www.philaseiten.de/thema/9058
https://www.philaseiten.de/beitrag/128399