Thema: Kaufnachweise / Herkunftsnachweise bei Auktionslosen
ligneN Am: 11.06.2016 10:06:03 Gelesen: 5229# 7@  
Die größeren Auktionshäuser haben die Auktionen der Vergangenheit unter dem link "Archiv" online.

Über das Rechnungsdatum lässt sich die entsprechende Auktion ermitteln. Dann das .pdf der Auktion aufrufen, Losnummer = voila.

Ist das Los mit umfangreicher Beschreibung (Bogenposition, Beleg mit Portoaufschlüsselung o.ä.) = Loskarte aufheben, Beschreibung ausschneiden, dazustecken bzw. in Briefhülle einlegen...

Langjährige Sammler wissen in der Regel B-), warum sie etwas kaufen. Da findet man dann nur noch Kärtchen oder Bleistiftnotizen etwa: euro 247/2014. Bei ganz akribischen zusätzlich noch zB 255. Köhler #1277.

Schließlich: bevor man den entsprechenden Auktionskatalog entsorgt, entsprechende Katalogseite heraustrennen.

Sammler mit Platz und Auktionskatalogarchiv haben diese Probleme eh nicht.

Aussteller mit vielen hochwertigen Stücken, wo beim Wiederverkauf die Herkunft/Provenienz erforderlich ist, gehen vor wie HWS-NW. Da haben dann auch Atteste ihren Platz. Sonst wird bei der Nachlaßverwertung alles noch einmal geprüft...

Nette Geschichte dazu, vom Versteigerer berichtet:

"8 Monate nach der Versteigerung einer großen Deutschland-Generalsammlung ruft die Tochter des seligen Sammlers an, sie hätte einen dicken Ordner gefunden mit 'so blauen Formularen und Überschift Attest', ob das noch gebraucht werde. - So etwas wie eine Nachlaßverfügung gab es nicht. Anscheinend war der Verblichene abergläubisch. Die neuen Prüfkosten waren 4stellig. Und ja, der Mitarbeiter hatte bei Abholung extra danach gefragt. Erben wußten von nichts. Als Käuferservice hat man den Ordner übernommen und die Altatteste an die Kunden der ermittelbaren Lose nachträglich LosEs sei kein Einzelfall. Manche Erben würden erst nach Jahren fündig, da lässt man dann Rechersche/Weiterverteilen bei Durchschnittsware à la Satz Schwarzaufdrucke auch mal bleiben."

Die meisten Auktionskäufe tätigt immer noch der Handel. Der würde sich für 20seitige Rechnungen je mit Komplettbeschreibung 'schön bedanken'.

Abschließend: die Finanzämter erfassen An-/Verkäufe langjähriger Sammler bei den regelmäßigen Steuerprüfungen der Auktionen sowieso, auch über lange Zeiträume. Der Fiskus ist bei Inlandskäufen also eh informiert.
 
Quelle: www.philaseiten.de
https://www.philaseiten.de/thema/9079
https://www.philaseiten.de/beitrag/128795